Hanf ist bereits seit tausenden von Jahren eine wichtige Kulturpflanze. Hauptsächlich die Nutzung als Faserpflanze machte sie unentbehrlich zur Herstellung von Seilen, Stoffen und Papier. Hanffasern zeichnen sich insbesondere durch Reißfestigkeit, Stabilität und einen unkomplizierten Anbau aus. Bisher ist Nutzhanf ein landwirtschaftliches Nischenprodukt. Dessen breite Produktpalette bietet Thüringer Agrarbetrieben jedoch perspektivisch steigendes wirtschaftliches Potenzial. In Thüringen hat sich die Anbaufläche der Pflanzen sukzessiv auf mittlerweile über 500 Hektar entwickelt. 2015 war es nicht einmal die Hälfte (218 ha).
Anfang des vergangenen Jahrhunderts wurde Hanf durch Baumwolle und Industriefasern zurückgedrängt. Doch dank des steigenden Umweltbewusstseins rücken Hanfanbau und -verarbeitung seit einigen Jahren wieder mehr in den Fokus von Forschung und Praxis.
Hanf wächst heute wieder ganz legal auf den Feldern. In Deutschland wurde die Kultivierung der Pflanzen zur Fasergewinnung Mitte der 1990er Jahre erneut erlaubt.
Jedoch wird der Hanfanbau in Deutschland streng durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht. Denn auch wenn der Gehalt der psychoaktiven Substanz THC (Tetrahydrocannabinol) im Blütenstand unter 0,2 % liegt, zählt die Pflanze noch zur Kategorie Betäubungsmittel.
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Landwirtschaftsbetriebe, die auf ihren Flächen Hanf anbauen, müssen in jedem Jahr bis zum 15. Mai eine gesonderte Erklärung über die Aussaatflächen bei den Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) abgeben. Grundsätzlich dürfen nur Sorten aus dem jährlich aktualisierten Sortenkatalog der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angebaut werden. Zusätzlich ist auch der BLE ein Anbau von Hanf – auch als Zwischenfrucht – bis zum 1. Juli anzuzeigen.
Auf Verlangen der zuständigen Behörden müssen Agrarbetriebe die Sortenechtheit per Saatgutetikett belegen. Zudem können Produktproben untersucht werden. So stellen die Behörden sicher, dass nur genehmigte Hanfsorten auf die Felder kommen.
Neben der Einhaltung dieser Regeln ist es für die landwirtschaftlichen Betriebe wichtig, vor dem Anbau vorzugsweise regionale Vermarktungswege abzusichern. Vor allem in der Landschaftspflege, im Bausegment oder im Nahrungsmittelbereich entstehen neue Absatzmärkte für z. B. Hanföl, Tees oder Nahrungsergänzungsmittel.
Hanffasern werden zunehmend auch als Einstreu bei der tierwohlgerechten Nutztierhaltung verwendet. Erfahrungen aus Thüringen zeigen, dass es für eine wirtschaftliche Verwertung des Nutzhanfes nötig ist, die spezifischen Einsatzgebiete in der regionalen Vermarktung genau zu identifizieren. Das TLLLR unterstützt die Landwirte mit einem jährlich stattfindenden Fachgespräch zum Hanfanbau.
Quelle: TLLLR
Bildquelle: ML-Archiv
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