Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, dass von der Genehmigung zur Entnahme des in Oberbayern auffällig gewordenen Wolfes vorerst kein Gebrauch gemacht werden darf, erklärt Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Allerdings bedauere ich sehr, dass das Gericht der Einschätzung der Expertenkommission zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht gefolgt ist. Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist. Politik muss die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen und bei Gefahr auch präventiv handeln. Allerdings liegen jene völlig falsch, die mit dem Vorschlag der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Lösung vorgaukeln. Das ist unseriös, denn mit dem Jagdrecht kann nicht der europäische Schutzstatus aufgehoben werden. Nichts wäre gewonnen. Es zeigt sich vielmehr, dass die Bundesumweltministerin jetzt noch dringender die Frage des Schutzstatus und des staatenübergreifenden Monitorings angehen muss. Als Ministerin, die sich für Weidehaltung stark macht, finde ich es unabhängig vom Urteil sehr betrüblich, dass Weidetieren, ihrem Wohlergehen und dem Leid der Bauern in der allgemeinen Debatte so wenig Wert beigemessen wird.“

Quelle: StMELF

Bildquelle: ML-Archiv


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