Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zum Tierschutzgesetz zeigt Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir endgültig, dass ihm die klein- und mittelbäuerliche Tierhaltung, in der die Bauernfamilien mit viel Herzblut, Leidenschaft und täglichem Kontakt ihre Kühe und Rinder betreuen, egal ist.

„Ich habe mehrfach gewarnt, dass die geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz ein schwerer Schlag für die bäuerlichen Familienbetriebe mit Tierhaltung sind. Uns allen ist Tierschutz enorm wichtig und wir kommen da auch voran. Aber wir dürfen in Deutschland nicht einseitig und überzogen vorauseilen und die heimische Tierhaltung zunichtemachen. Denn die Folge ist doch klar: das Fleisch kommt dann aus anderen Ländern, deren Tierwohlstandards deutlich niedriger sind. Dass nun doch die gerade in Berg- und Mittelgebirgslagen verbreitete Kombinationshaltung mit Weidehaltung im Sommer und Anbindehaltung im Winter so auch nicht mehr möglich sein soll, wird unseren Bedürfnissen im Süden Deutschlands nicht gerecht und ist für Bayern inakzeptabel“, so Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber.

Auch die geplanten Regelungen zum Enthornen beziehungsweise zum Verhindern des Hornwachstums gehen an der guten fachlichen Praxis weit vorbei. Die bewährte Form der Enthornung muss auch weiterhin unter Einsatz von Schmerzmitteln vom Landwirt allein gemacht werden dürfen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden auch beim Kupieren der Schwänze von Ferkeln nochmals erhebliche Verschärfungen vorgenommen, die nicht zuletzt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Schweinehalter führen. Zusätzlich geht der Bund bei der aktuellen Novelle davon aus, dass die Tierhalter durch die Gesetzesänderung mit jährlichen Zusatzkosten von rund 106 Millionen Euro belastet werden.

„Der Bund redet immer davon, wie er die landwirtschaftlichen Betriebe entlasten kann und packt dann noch weitere Belastungen obendrauf. Das ist keine verlässliche und zukunftsorientiere Politik. So raubt man den bäuerlichen, tierhaltenden Betrieben die Existenz und treibt die Tierhaltung außer Landes“, so die Ministerin weiter.

Bayern hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die vom Bund geplanten Regelungen zur Änderung des Tierschutzgesetzes völlig praxisfremd sind.

„Es ist mir zum Beispiel schleierhaft, dass ausgerechnet ein Bundeslandwirtschaftsmister aus Südwestdeutschland, entgegen anderslautenden Ankündigungen bei Besuchen vor Ort, diese Erfordernisse einer Kombinationshaltung im seinem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Es zeigt sich für mich mal wieder, dass er sich in seiner eigenen Partei ganz offenbar nicht durchsetzen kann oder nicht will. So oder so beraubt er tausende von Familienbetrieben ihrer Existenzgrundlage. Bayern wird das Gesetz so niemals akzeptieren“, stellte Kaniber klar.

Quelle: Stmelf

Bildquelle: Ml-Archiv


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