Die Ergebnisse der Genanalysen bestätigen, dass ein einzelner Wolf die Ereignisse Mitte Dezember 2021 im östlichen bayerischen Alpenraum verursachte: Der männliche Wolf, der am 15.12. eine Ziege im Landkreis Traunstein verletzt hat, ist im Landkreis Rosenheim verantwortlich für die toten Wildtiere am 13.12. und 14.12. sowie für die Übergriffe im Landkreis Traunstein auf ein Wildgehege am 17.12. und wahrscheinlich auch auf Ziegen am 18.12.2021.
Die toten Schafe im Landkreis Berchtesgadener Land am 19.12.2021 sind ebenso diesem Tier zuzuordnen.
Die Ereignisse Ende Oktober und Anfang November 2021 mit mehreren toten Schafen im gleichen Raum konnten eindeutig einem anderen männlichen Wolf zugeordnet werden, der seitdem nicht mehr nachgewiesen wurde.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bittet dringend alle Nutztierhalter der Region, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen z. B. durch Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung. Etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie Beobachtungen sollten unmittelbar an das LfU, Fachstelle Große Beutegreifer, gemeldet werden, damit unverzüglich weitere Schritte, wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probeentnahme für genetische Analysen, veranlasst werden können. Um eine möglichst hohe Probenqualität und Verwertbarkeit der Ergebnisse – ggf. auch im Rahmen rechtlicher Verfahren – sicherzustellen, sollten Proben nur von vom LfU bestellten Personen entnommen werden.
Die Orte der Übergriffe liegen innerhalb der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, können hier Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune zu 100 % gefördert bekommen. Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Fördermöglichkeiten und Anträge
Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, können durch den Freistaat Bayern ausgeglichen werden. Weitere Informationen dazu bietet das Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt:
Ausgleichszahlungen und Schadensermittlung
Hinweise zu Wolf, Luchs und Bär melden Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Fachstelle Große Beutegreifer, Tel. 09281 1800-4640, Mail fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
Nutztierhalter, deren Weiden innerhalb der Kulisse liegen, können sich Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen. Anträge können ab sofort bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt werden.
Nutztierhalter, deren Weiden innerhalb der Kulisse liegen, können sich Maßnahmen zum Herdenschutz gegen Übergriffe durch den Wolf fördern lassen.
Anträge können bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Fördermöglichkeiten und Anträge
Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, können durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer kompensiert werden. Weitere Informationen dazu bietet das Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt:
Ausgleichszahlungen und Schadensermittlung
Hinweise zu Wolf, Luchs und Bär melden Sie bitte an das
Bayerische Landesamt für Umwelt, Fachstelle Große Beutegreifer, Tel. 09281 1800-4640, Mail fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
Quelle: LFU
Bildquelle: ML-Archiv
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