Streit um Düngeverordnung spitzt sich zu – Gerichte sehen erhebliche Rechtsverstöße.
Seit der Verschärfung der Bundes-Düngeverordnung (DüV) im Jahr 2020 steht die Landwirtschaft in Deutschland unter Druck. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte die Bundesregierung strengere Vorgaben für den Einsatz von Düngemitteln eingeführt – vor allem in den sogenannten „Roten Gebieten“, wo wegen hoher Nitratwerte massive Einschränkungen gelten.
Nun aber mehren sich die Hinweise, dass viele dieser Regelungen rechtswidrig sind. Gerichte in mehreren Bundesländern haben die Gebietsausweisungen bereits für unzulässig erklärt.
⚖️ Gerichte sehen Verfassungsverstöße
Zuletzt urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass nicht nur die Gebietsabgrenzungen fehlerhaft seien, sondern auch Teile der Bundes-Düngeverordnung gegen das Grundgesetz verstoßen. Sollte diese Bewertung Bestand haben, müsste der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage (§ 13a Abs. 1 DüV) anpassen und die Kriterien zur Gebietsausweisung verbindlich im Gesetz festlegen.
Ein weiteres, entscheidendes Verfahren folgt am 23. Oktober 2025, wenn das Bundesverwaltungsgericht über Klagen bayerischer Landwirte verhandelt. Dieses Urteil könnte erstmals bundesweite Klarheit schaffen.
🌿 DUH-Klage zwingt Regierung zu neuem Aktionsprogramm
Parallel hat das Bundesverwaltungsgericht auch in einem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass die Bundesregierung ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie vorlegen muss. Die Regierung steht somit doppelt unter Druck – sowohl von Umweltseite als auch aus der Landwirtschaft.
Die FREIEN BAUERN werfen der Politik vor, nach der EuGH-Verurteilung 2018 überhastet gehandelt zu haben. Ohne ausreichende Datenlage seien pauschale Verschärfungen beschlossen worden, die Landwirte über Gebühr belasten, aber kaum messbare Umweltverbesserungen bringen.
💬 Zitat
„Die Bundesregierung hat ohne fundierte Grundlage gehandelt. Jetzt rächt sich diese Politik – mit unsicheren Gesetzen, wirtschaftlichen Schäden und wachsendem Unmut in der Landwirtschaft.“
— Sprecher der FREIEN BAUERN
📊 Monitoring fehlt weiterhin
Zentraler Kritikpunkt bleibt das fehlende Monitoring-System.
Nach Ansicht der FREIEN BAUERN braucht es ein transparente Datengrundlage, um die tatsächlichen Effekte der Düngebeschränkungen zu bewerten. Nur so könne festgestellt werden, welche Betriebe wasserschonend wirtschaften und von Auflagen befreit werden können.
Zwar wurde die veraltete Stoffstrombilanz-Verordnung aufgehoben, doch ein neues, praxistaugliches System lässt weiter auf sich warten. Auch die pauschale 20 %-Düngereduktion in „Roten Gebieten“ wird von Fachleuten zunehmend in Frage gestellt.
🧭 Forderung an Minister Rainer
Die FREIEN BAUERN fordern nun Bundeslandwirtschaftsminister Rainer auf, endlich zu handeln:
Die Bundesregierung müsse ein rechtssicheres, schlüssiges und funktionierendes System zur Umsetzung der Nitratrichtlinie schaffen – eines, das Grundwasserschutz und landwirtschaftliche Praxis in Einklang bringt.
📌 Infobox: Was sind „Rote Gebiete“?
„Rote Gebiete“ sind Regionen, in denen die Nitratbelastung im Grundwasser über dem EU-Grenzwert von 50 mg/l liegt. Dort gelten strenge Düngeregeln, etwa ein Verbot bestimmter Nährstoffgaben oder eine pauschale Kürzung der Düngemenge um 20 %. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt durch die Länder – auf Basis von Messdaten, die derzeit in der Kritik stehen.
🚜 Fazit
Mit den laufenden Verfahren und Gerichtsurteilen wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Düngeverordnung grundlegend zu überarbeiten.
Nur ein transparentes, wissenschaftlich fundiertes System kann langfristig Rechtssicherheit, Umweltschutz und wirtschaftliche Stabilität in der Landwirtschaft sichern.
Quelle: Freie Bauern
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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