Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) herabzusetzen. Damit wird eine zuvor beschlossene Änderung des Berner Übereinkommens in europäisches Recht umgesetzt, wonach der Schutzstatus des Wolfs Ende vergangenen Jahres von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wurde.
Dazu erklärt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer:
„Für viele Bäuerinnen und Bauern ist die Weidehaltung gelebte Tradition und zugleich aktiver Beitrag zum Natur- und Klimaschutz sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft. Diese wertvolle Form der Tierhaltung darf nicht durch wachsende Wolfsbestände gefährdet werden. Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen. Nur wenn die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter darauf vertrauen können, dass ihre Tiere geschützt sind, kann die Weidehaltung erhalten bleiben.“
Hintergrund:
Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu häufen sich Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden in Europa rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-archiv
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