Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenanpassungs-und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz beschlossen.

Was ändert sich?

  • Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden – wie jedes Jahr – zum 1. Juli angepasst:
  • Die Rentenanpassung führt in diesem Jahr zu einer Erhöhung der Renten um 5,35 % in den alten Bundesländern und um 6,12 % in den neuen Bundesländern.
  • Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der neue allgemeine Rentenwert in der AdL somit 16,63 Euro (bisher: 15,79 Euro); der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 16,37 Euro (bisher 15,43 Euro).
  • Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte erhalten ab dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag zu ihrer Rente.
  • Der Zuschlag sieht eine Staffelung je nach Beginn der jeweiligen Rente vor: vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 ein Zuschlag von 7,5 % und vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 ein Zuschlag von 4,5 %.

Damit bedeutet die diesjährige Rentenanpassung auch für die Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher in der Alterssicherung der Landwirte eine deutliche Rentenerhöhung.

Ab dem 1. Juli 2024 wird durch den beschlossenen Zuschlag zusätzlich die Situation von Bezieherinnen und Beziehern von Erwerbsminderungsrenten in der Alterssicherung der Landwirte verbessert, die von den bisherigen Leistungsverbesserungen nur für künftige Erwerbsminderungsrenten nicht profitieren konnten.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv