LSV Bayern setzt sich für die Beibehaltung der Mittelzulassung für Kalium- und Natriumhydrogencarbonat in Deutschland und Österreich ein LSV Bayern setzt sich für den Fortbestand der Zulassung von Kalium- und Natriumhydrogencarbonat als Pflanzenschutzmittel in Deutschland und Österreich ein.
Die Mittel, die auch als Hauptbestandteil von Backpulver bekannt sind, werden seit Jahren erfolgreich im Weinbau sowie in vielen anderen gärtnerischen Kulturen und im Obst- und Beerenanbau eingesetzt.
Jetzt soll es für Deutschland und Österreich nicht mehr zugelassen werden. In allen weiteren EU-Ländern darf der Grundstoff weiterhin eingesetzt werden.
Kaliumhydrogencarbonat, auch als Kaliumbikarbonat oder Backpulver bekannt, wird vor allem gegen den Echten Mehltau eingesetzt und ist im Ökoanbau zugelassen. In der Praxis ist es ein unverzichtbares Werkzeug für die Gesunderhaltung der Trauben und findet Anwendung im ökologischen und im integrierten konventionellen Anbau.
Der Einsatz hat sich als äußerst zuverlässig in der kurativen Behandlung von Pflanzenkrankheiten bewährt und ist daher eine zentrale Komponente in der Spritzfolge vieler Betriebe. Nun soll der Grundstoff allein nicht mehr eingesetzt werden dürfen, sondern nur noch ein Präparat, welches das Vielfache des Grundstoffes kostet. Eine Aufbrauchsfrist für Lagerbestände des Grundstoffes Kalium- und Natriumhydrogencarbonat gibt es nicht.
Der Preisunterschied zwischen dem Grundstoff (0,64 €/kg) und dem zugelassenen Produkt NatriSan (4,17 €/kg) beträgt mehr als das Fünffache und führt zu einer massiven Erhöhung der Betriebskosten für viele landwirtschaftliche Betriebe.
Was ist Backpulver?
Backpulver ist eine Mischung aus einem Backtriebmittel (als CO2-Quelle), meist Natriumhydrogencarbonat (Natron) oder Kaliumhydrogencarbonat, und einem oft phosphathaltigen Säuerungsmittel wie Dinatriumdihydrogendiphosphat (E 450a) oder Calciumdihydrogenphosphat (E 341a) oder einer phosphatfreien Alternative wie Weinstein als Säureträger. Zudem wird ein Trennmittel (etwa 20 bis 60 %) aus Mais-, Reis-, Weizen- oder Tapiokastärke bzw. Weizenmehl zugegeben, um Feuchtigkeit zu binden und so eine vorzeitige CO2-Entwicklung zu verhindern.
Quelle: Wikipedia
Diese Entscheidung bedeutet nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern könnte auch die Wetbewerbsfähigkeit der deutschen und österreichischen Weinbauern und gärtnerischen Betriebe auf lange Sicht gefährden.
„Die Entscheidung zur Streichung der Mittelzulassung für Natriumhydrogencarbonat ohne eine Übergangsfrist ist ein schwerer Schlag für viele Betriebe. Besonders im ökologischen Anbau ist dieses Mittel von großer Bedeutung, und seine plötzliche Verteuerung stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen“, erklärt der Landesvorsitzende Claus Hochrein des LSV Bayern.
Der LSV Bayern fordert daher eine Rücknahme dieser Entscheidung und die Wiedereinführung der Zulassung für den Grundstoff Kalium- und Natriumhydrogencarbonat in Deutschland und Österreich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern und den ökologischen Weinbau nicht zu gefährden.
Quelle: LSV Bayern
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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