Die rheinland-pfälzischen Landwirte, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, bekommen bereits im Jahr 2022 eine Ausgleichszulage. Das teilte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt mit. Ursprünglich sollte die Ausgleichszulage erst mit Beginn des GAP-Strategieplans 2023 eingeführt werden und wird nun in Rheinland-Pfalz ein Jahr vorgezogen.

In der 14. Sitzung des EULLE-Begleitausschusses am 07. Dezember unter Vorsitz von Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht wurden weitere Anpassungen des Entwicklungsprogramms EULLE diskutiert und beschlossen. Insbesondere wurde dem vorgezogenen Start der Ausgleichszulage im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE zugestimmt. Für die Ausgleichzulage sollen im nächsten Jahr rund 12 Mio. Euro an ELER-, Bundes- und Landesmittel bereitgestellt werden.

Landwirtschaftsministerin Schmitt begrüßte die Entscheidung des Begleitausschusses. „Ich freue mich, dass ein Weg gefunden wurde, wie landwirtschalte Betriebe in den naturbenachteiligten – oder aus spezifischen Gründen benachteiligten – Gebieten unterstützt werden können. Wir wollen ELER-Mittel weiterhin gezielt für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz einsetzen.“ Somit sei ein nahtloser Übergang von der aktuellen zur künftigen Förderperiode gewährleistet. Wegen der zweijährigen Verlängerung des Entwicklungsprogramms EULLE stehen noch insgesamt vier Jahre zur Umsetzung zur Verfügung.

Einige Förderangebote in EULLE wurden in den letzten Jahren nicht oder nicht vollumfänglich angenommen, da beispielsweise nach der Programmaufstellung neu hinzugekommene, konkurrierende nationale Förderangebote vorgezogen wurden (beispielsweise der DigitalPakt). Andere Angebote wie die Radwegeförderung oder die EIP-Förderaufrufe wurden überdurchschnittlich nachgefragt. Mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern im EULLE-Begleitausschuss wurden insofern bedarfsgerechte Umschichtungen von ELER-Mitteln abgestimmt.  Der 6. Änderungsantrag zum Programm wird umgehend der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.

Hintergrund:

EULLE steht für „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“. EULLE bildet ein Kernstück der Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz. Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 426 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen Ko-Finanzierungsmittel von Bund und Land oder anderen öffentlichen Trägern etwa in gleicher Höhe.
Die Laufzeit des Entwicklungsprogramms EULLE endet 2022. Nach der sogenannten n+3-Regel können Umsetzung und Abrechnung von Fördermaßnahmen allerdings bis Ende 2025 getätigt werden, obwohl bereits ab 2023 der GAP-Strategieplan in Kraft tritt.

Der Begleitausschuss, in dem neben Vertretern der Landesregierung Wirtschafts- und Sozialpartner (u.a. Bauernverbände, Kammern), Vertreter der Zivilgesellschaft (u.a. Frauenorganisationen, Umweltverbände, Kirchen), Vertreter lokaler Behörden, des Bundes und der europäischen Kommission vertreten sind, hat die Aufgabe, die Programmumsetzung zu begleiten und Vorschläge zur Verbesserung und Weiterentwicklung einzubringen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP

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