Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 28. Februar 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lima Oro 5 (Zulassungsnummer: 008471-00) mit dem Wirkstoff Metaldehyd für unten aufgeführte Anwendungen widerrufen.

Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
008471-00/00-003Nacktschnecken (ausgenommen: Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris)Salat-Arten
008471-00/00-011Nacktschnecken WeinrebeWeinrebe

Hintergrund
In Folge der durch Verordnung (EU) 2020/217 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Metaldehyd wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich “ vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet

Ausgabejahr: 2022
Datum: 01.04.2022

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv


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