Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 28. Februar 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lima Oro 5 (Zulassungsnummer: 008471-00) mit dem Wirkstoff Metaldehyd für unten aufgeführte Anwendungen widerrufen.
Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur |
008471-00/00-003 | Nacktschnecken (ausgenommen: Spanische Wegschnecke (Arion vulgaris) | Salat-Arten |
008471-00/00-011 | Nacktschnecken Weinrebe | Weinrebe |
Hintergrund
In Folge der durch Verordnung (EU) 2020/217 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Metaldehyd wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung „Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich “ vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet
Ausgabejahr: 2022
Datum: 01.04.2022
Quelle: BVL
Bildquelle: ML-Archiv
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