Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 13. April 2023 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels PROFESSIONAL (Zulassungsnummer 00A424-00/01) mit dem Wirkstoff Prosulfocarb hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen antragsgemäß angeordnet.

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur
00A424-00/01-001Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterSpeisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Porree
00A424-00/01-002Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterSpeisezwiebel
00A424-00/01-003Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterBleichsellerie
00A424-00/01-004Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterMöhre, Pastinak, Wurzelpetersilie
00A424-00/01-006Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterKnollensellerie
00A424-00/01-008Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterBaumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze
00A424-00/01-009Einjährige zweikeimblättrige UnkräuterSchwarzwurzel, Meerrettich

Zusätzlich wird die Erweiterung der Zulassung des o. g. Pflanzenschutzmittels um die Anwendung 00A424-00/01-005 (einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbohne) zurückgenommen.

Die Anordnung des Ruhens sowie die Teilrücknahme der Zulassung gelten mit sofortiger Wirkung. Damit darf das Pflanzenschutzmittel PROFESSIONAL seit dem 13. April 2023 in den genannten Anwendungen nicht mehr angewendet werden. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von den Entscheidungen nicht betroffen.

Ausgabejahr: 2023
Datum: 03.05.2023

Quelle: BVL

Bildquelle: BVL


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