In einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland besteht der amtliche Verdacht der Blauzungenkrankheit. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut steht derzeit noch aus. Der Betrieb (eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen) wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt, es dürfen derzeit also keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Das erkrankte Tier wird behandelt.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird. Der derzeit letzte bestätigte BTV-Ausbruch in Deutschland war am 13. Oktober in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen am 13. September 2009. Falls die Proben aus dem Landkreis Ammerland des FLI positiv ausfallen, wäre dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verbunden. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.
Hintergrund:
Nachdem die Blauzungenkrankheit Anfang September in vier Schaf haltenden Betrieben in den Niederlanden festgestellt wurde, hatte das Landwirtschaftsministerium (ML) das weitere Verfahren gemeinsam mit den weiteren angrenzenden Bundesländern sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgestimmt. Das ML hat daraufhin die kommunalen Veterinärbehörden, Verbände und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, die auf Infektionen mit BTV hinweisen können, sowie gegebenenfalls um labordiagnostische Abklärung gebeten.
Weitere Informationen sowie die derzeitige Verbreitung in Europa finden Sie unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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