Zur Novelle des Tierschutzgesetzes findet heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung statt. Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) sind als Sachverständige geladen, um nochmals die Anliegen der Landwirtschaftsbetriebe vorzubringen: Tierschutz Ja, aber so nicht!

Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, betont:

„Für unsere Tierhalter, aber auch für die Verbraucher und Bürger geht es um viel. Wir wollen die Tierhaltung stärken und damit auch die Versorgung mit tierischen Lebensmitteln und die vielfältigen Leistungen, die Tierhalter erbringen. Die geplanten Gesetzesänderung geht aber in eine völlig andere Richtung: Strukturbruch in der bayerischen Milchviehhaltung und Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland!“ 

Drohender Strukturbruch mit weitreichenden Folgen

Als Sachverständige des BBV wird Isabella Timm-Guri, Direktorin des Fachbereichs Erzeugung und Vermarktung, insbesondere erläutern, welche Konsequenzen das geplante Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung bei Rindern und die ebenfalls geplanten, extrem hohen Anforderungen und weitgehenden Einschränkungen in der Kombihaltung für Bayern haben würden. Isabella Timm-Guri warnt:

„Die Existenz jedes zweiten Milchviehbetriebs steht auf dem Spiel. Mit einem solchen Strukturbruch in der Milchviehhaltung drohen aber noch viel weitreichendere Folgen. Denn gerade in Grünlandregionen und Grenzstandorten sind diese kleinen Milchviehbetriebe ein unersetzlicher Bestandteil für attraktive und lebenswerte und ländlichen Räume. Sie erhalten Kulturlandschaft und Biodiversität, sichern und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe, sie sind Motor für den Tourismus und bringen sich aktiv in Dorfgemeinschaft Dorfleben ein.“

Weitere Themen, die der Bauernverband ansprechen wird, werden die geplanten Verschärfungen beim Veröden der Hornanlage von Kälbern sowie rund um das Schwanzkupieren von Schweinen und Lämmern sein. Hier drohen nationale Alleingänge mit Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tierhaltung. Obwohl es für Betriebe nach wie vor keine praktikablen Lösungen für das hochkomplexe Problem des Schwanzbeißens gibt, sollen sie noch striktere Vorgaben erfüllen müssen und dürften künftig nur noch maximal ein Drittel des Schwanzes kürzen.

„Dies würde den Import von Ferkeln aus anderen EU-Staaten fördern, die dann aber kurz kupierte Schwänze haben“, so Timm-Guri. „Das ist doch das Gegenteil von mehr Tierschutz!“

Die öffentliche Anhörung findet statt von 17.30 bis 19.30 Uhr und wird live auf www.bundestag.de übertragen.  

Quelle: BBV

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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