Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 7. Mai 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels (Herbizid) Biathlon 4D (Zul.-Nr. 027555-00) mit dem Wirkstoff Tritosulfuron auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.
Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Tritosulfuron gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2777 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel Biathlon 4D gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 7. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2777.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Ausgabejahr: 2025
Datum: 31.03.2025
Quelle: BVL
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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