Bedeutung von Unternehmensgruppen erstmals untersucht

  • 11 % der landwirtschaftlichen Fläche wird von Unternehmensgruppen kontrolliert, deutlicher Unterschied zwischen dem Westen und Osten Deutschlands
  • Pachtpreise deutlich gestiegen, insbesondere bei Neupachtungen und Sonderkulturen 

Eine neue, aber immer wichtigere Rolle zur Beantwortung der Frage „Wem gehört die Landwirtschaft?“ spielt der Anteilskauf („Share Deal“) an landwirtschaftlichen Betrieben durch Unternehmensgruppen. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 wurden erstmals Daten zur Zugehörigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu solchen Unternehmensgruppen ermittelt. Danach war bundesweit mehr als ein Drittel (36 %) der landwirtschaftlichen Betriebe in der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft Teil einer Unternehmensgruppe. 

Unternehmensgruppen kontrollieren 11 % der Landwirtschaftsfläche in Deutschland 

Die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe wurde bei allen Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft untersucht. Von den insgesamt 262 800 landwirtschaftlichen Betrieben in der Landwirtschaftszählung 2020 waren dies knapp 4 % oder circa 10 200 Betriebe. Diese bewirtschafteten zusammen eine Fläche von rund 3,63 Millionen Hektar, das waren etwa 22 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland. Von den Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft waren 3 700 Betriebe (36 %) Teil einer Unternehmensgruppe und bewirtschafteten insgesamt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 1,84 Millionen Hektar. Die Betriebe von Unternehmensgruppen bewirtschafteten also etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften und damit mehr als 11 % der gesamtdeutschen landwirtschaftlichen Flächen. 

Unternehmensgruppen kontrollieren in Ostdeutschland mehr Fläche und mehr Betriebe als im Westen 

Insgesamt ist ein deutlicher Unterschied in der Präsenz von Unternehmensgruppen in der Landwirtschaft zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Bundesländern zu verzeichnen. Während im Westen nicht einmal 26 % der juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften einer Unternehmensgruppe angehörten, waren es im Osten 48 %. Der Anteil der durch Unternehmensgruppen kontrollierten Flächen an der Fläche der Betriebe dieser Rechtsformen insgesamt war mit 31 % im Westen und 53 % im Osten ähnlich ungleich verteilt. Absolut betrachtet war diese Fläche mit 426 000 Hektar (52 %) in Brandenburg am größten, der größte prozentuale Anteil war mit knapp 58 % (323 600 Hektar) in Thüringen zu verzeichnen. Mit 1,73 Millionen Hektar (94 %) liegt fast die gesamte durch Unternehmensgruppen kontrollierte landwirtschaftliche Fläche in den ostdeutschen Bundesländern.

In diesen Zahlen spiegeln sich auch die unterschiedlichen Strukturen und Größenverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe in Ost und West wider. Während ein Betrieb im Westen durchschnittlich 47 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaftete, waren es im Osten durchschnittlich 221 Hektar. Bei den hier beobachteten Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft sind die Größenunterschiede mit 68 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Westen und 669 Hektar im Osten noch deutlicher.

Im Westen steigt der Pachtflächenanteil, im Osten der Eigenflächenanteil 

Die insgesamt 262 800 landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland bewirtschafteten im Jahr 2020 eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 16,60 Millionen Hektar. Hiervon entfielen 9,97 Millionen Hektar (60 %) auf Pachtflächen, 6,34 Millionen Hektar (38 %) auf selbstbewirtschaftete Eigenflächen sowie 271 500 Hektar (2 %) auf Flächen, die den Betrieben unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden.

In den tendenziell größeren Betrieben Ostdeutschlands war der Pachtflächenanteil in 2020 mit 68 % deutlich größer als in Westdeutschland (56 %). Bei der Landwirtschaftszählung 2010 war dieser Unterschied mit 74 % Pachtanteil im Osten und 53 % im Westen noch stärker ausgeprägt. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der eigenen selbstbewirtschafteten Fläche in Ostdeutschland von 25 % auf 31 % gestiegen, während in Westdeutschland diese Quote um 4 Prozentpunkte auf 42 % gesunken ist. 

Pachtpreise deutlich gestiegen 

Im Jahr 2020 betrug das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 329 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 62 %. gegenüber 2010 (203 Euro). Je Hektar Ackerland mussten 2020 durchschnittlich 375 Euro gezahlt werden (2010: 228 Euro, +64 %), für Dauergrünland 198 Euro (2010: 129 Euro, +53 %).

Eine noch stärkere Steigerung war bei Neupachtungen oder Pachtpreisänderungen in den letzten zehn Jahren zu beobachten. Hier wurde gegenüber 2010 ein Anstieg der Pachtentgelte um 79 % auf 425 Euro je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche festgestellt.

Betrachtet man den Pachtpreis bezogen auf die Größe der Betriebe, stechen die Betriebe mit weniger als 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche besonders heraus: In dieser Gruppe befinden sich überwiegend spezialisierte Gartenbau-, Obstbau- und Weinbaubetriebe, die meist nur kleine Flächen mit Sonderkulturen bewirtschaften, welche sich durch eine hohe Wertschöpfung auszeichnen. Werden deren gezahlte Pachtentgelte auf einen Hektar umgerechnet, ergibt sich ein überdurchschnittlich hoher Wert von 963 Euro je Hektar.

Methodische Hinweise:
Die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe wurde nicht primärstatistisch erhoben, sondern durch eine Auswertung des Unternehmensregisters gewonnen. Das Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte statistische Datenbank mit Unternehmen und Betrieben, die unter anderem Unternehmensgruppen und deren Kontrollstrukturen abbildet. Über die Verknüpfung der Erhebungseinheiten der Landwirtschaftszählung 2020 mit den entsprechenden Einheiten im Unternehmensregister konnten die Informationen zusammengeführt werden und eine Aussage über die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Unternehmensgruppe getroffen werden. Die Einstufung des Gruppenoberhaupts als landwirtschaftlich beziehungsweise nicht-landwirtschaftlich wurde über die Definition als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Agrarstatistikgesetzes vorgenommen. 

Die Landwirtschaftszählung 2020 erfolgte zum Stichtag 1. März 2020. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Landwirtschaft sind somit nicht in den Ergebnissen enthalten. 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Bildquelle: Statistisches Bundesamt / ML-Archiv


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