Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) blickt mit Sorge auf die geplante nationale Umsetzung der Europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Der Dachverband der deutschen Forstwirtschaft sieht erhebliche Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit der Waldbesitzer.

„Die Wiederherstellungsverordnung in ihrer aktuellen Form ist nicht praxistauglich, schwächt die ohnehin belasteten Forstbetriebe und bremst die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel“, betont DFWR-Präsident Christian Haase. Kritisiert werden vor allem bürokratische Hürden, fehlende Planungssicherheit sowie eine unzureichende Einbindung der Eigentümer. Auch eine solide Finanzierungsgrundlage sei bislang nicht erkennbar.

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Die Europäische Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und deren Fortschritt zu dokumentieren. Für Deutschland bedeutet dies insbesondere Maßnahmen in Wäldern, Agrarlandschaften und Gewässern. Bis 2026 soll ein Nationaler Wiederherstellungsplan vorgelegt werden, der die Umsetzung der EU-Vorgaben regelt.

Zentrale Ziele für die Forstwirtschaft sind die Förderung artenreicher Mischwälder, die Verbesserung der Biodiversität durch Totholz und Habitatstrukturen sowie die Anpassung an klimatische Veränderungen.

Kritisch gesehen werden vor allem die Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Waldbesitzerverbände wie der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) warnen vor einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, zusätzlichen Monitoringpflichten und einer möglichen Ausweitung des Verschlechterungsverbotes. Befürchtet wird, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Forstbetriebe durch starre Vorgaben, unklare Finanzierungszusagen und fehlende regionale Differenzierung beeinträchtigt werden könnte.

Erfolgskritisch ist daher eine praxisgerechte Umsetzung: klare Finanzierung, weniger Bürokratie und flexible, standortgerechte Konzepte sind notwendig. Nur so können deutsche Wälder nachhaltig klimastabil gestaltet und zugleich wirtschaftlich genutzt werden.

Im Mittelpunkt der Kritik steht insbesondere die drohende Ausweitung des Verschlechterungsverbotes, zusätzliche Monitoringpflichten und der Aufbau von Doppelstrukturen. Diese würden nach Einschätzung des Verbandes keinen Mehrwert für den laufenden Waldumbau bringen. Stattdessen fordert der DFWR verlässliche Finanzierungsmodelle, regionale Lösungen und eine enge Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen.

Dr. Hans-Martin Hauskeller, Vorsitzender des DFWR-Fachausschusses für Klimaschutz und Biodiversität, unterstreicht die Notwendigkeit flexibler Konzepte: „Der Waldumbau läuft in vielen Regionen bereits erfolgreich. Eine starre Verordnung verkennt die Dynamik des Klimawandels. Entscheidend sind regionale Anpassungen, die Waldbauern und Forstbetriebe in der Praxis unterstützen.“

Der Verband plädiert daher für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung. Nur durch die Einbeziehung aller Eigentumsarten und Bewirtschafter könnten tragfähige, zukunftsorientierte Lösungen entstehen. Auch auf europäischer Ebene findet diese Einschätzung breite Unterstützung unter Waldeigentümern und Forstexperten.

Quelle: DFWR

Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv


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