Die offizielle Presseinformation des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Wortlaut:
Hannover. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast äußert sich zu geplanten Regelungen des derzeit auf Bundesebene diskutierten Entwurfs eines Insektenschutzgesetzes:
„Es darf nicht passieren, dass durch Berlin mein ‚Niedersächsischer Weg‘ ausgehebelt wird. Das ist das völlig falsche Signal für den Insektenschutz.
Unbestritten ist: Biene, Hummel, Schmetterling und Co brauchen eine Vielfalt auf den Äckern. Sehr viele Landwirte und Landwirtinnen sind bereits jetzt bereit, die Biodiversität auf ihren Flächen zu steigern, um Insekten zu schützen. Dafür benötigen sie aber einen finanziellen Ausgleich. Mit unserem ‚Niedersächsischen Weg‘ ist uns eine bundesweit einmalige Vereinbarung gelungen. Wir honorieren die Arbeit der Bauern und unterstützen die Artenvielfalt, den Umwelt- und Gewässerschutz.
Die Bundesregierung sollte sich den ‚Niedersächsischen Weg‘ als Vorbild für das geplante Insektenschutzgesetz nehmen. Denn uns ist es gelungen, gemeinsam mit Politik, Verbänden und Landwirtschaft einen Weg für die Praxis zu entwickeln. Wer über die Rettung der Artenvielfalt spricht, muss alle Beteiligten an einen Tisch holen.
Ich biete hier Frau Bundesministerin Schulze gerne meine Unterstützung bei der Moderation an. Kooperation statt Konfrontation ist jetzt gefragt. Die Landwirtschaft ist ein bedeutender Problemlöser für die globalen Herausforderungen rund um den Klimawandel.“
Wegen des Insektenschutzgesetzes hat sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast am 29. Januar 2021 gemeinsam mit ihren Amtskollegen aus Baden-Württemberg und Bayern in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt.
Die Ministerinnen und der Minister der unionsgeführten Agrarressorts äußern sich besorgt wegen der bundesrechtlich geplanten Einführung eines Biozid-, Herbizid- und insektenschädlichen Insektizidverbots in Natura 2000-Gebieten, was durch das Insektenschutzgesetz vorgesehen ist.
Die Verfasser unterbreiten konkrete Alternativvorschläge, insbesondere im Hinblick auf eine zielgerichtete Pestizidreduktion in den Ländern.
An den Agrarumweltmaßnahmen sowie den Fördermaßnahmen zum ökologischen Landbau nehmen in Niedersachsen ab 1.1.2021 insgesamt etwa 12.000 Betriebe mit ca. 17.900 Anträgen teil. Es wird eine Fördersumme von rund 95 Millionen Euro gezahlt. Die Zahlung wird von der EU und vom Bund kofinanziert. Spitzenreiter waren Blühstreifen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bildquelle: ML-Archiv
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