Der Deutsche Bundestag hat heute dem Bundeshaushaltsplan zugestimmt. Für das Jahr 2022 stehen dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 7,1 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Plus von etwa 800 Millionen Euro gegenüber dem letzten Vor-Corona-Haushalt von 2019.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt:

„Eine krisenfeste und zukunftsfähige Landwirtschaft und eine gesunde Ernährung brauchen Investitionen. Angesichts der multiplen Krisen braucht es umso mehr Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte – ich bin froh, dass der Bundestag unserem Ansatz hier weitgehend gefolgt ist.

Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine haben viele Betriebe in eine Notlage gebracht. Wie versprochen werden wir besonders betroffenen Betriebe unbürokratisch unterstützen. Ich freue mich sehr, dass dafür nun insgesamt 180 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland sichern, das ist mir ein wichtiges Anliegen. In der Finanzplanung bis 2026 haben wir für die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung eine zusätzliche Milliarde Euro gesichert, damit die Betriebe in mehr Tier- und Klimaschutz investieren können. Das ist ein erster Schritt für eine zukunftsfähige Tierhaltung, nun braucht es ein verlässliches Finanzierungsinstrument. Daran arbeiten wir zurzeit mit unseren Koalitionspartnern. Klar ist für mich: unsere Tierhalterinnen und Tierhalter brauchen langfristige Planbarkeit.

Wichtig für eine krisenfeste und klimafreundliche Landwirtschaft ist aber auch, dass wir weniger abhängig sind von Importen. Unsere zusätzlichen Investitionen in das Eiweißpflanzenprogramm sorgen dafür, dass mehr Tierfutter zur Verfügung steht.

Auch unser Ökolandbau als Leitbild einer nachhaltigen Landwirtschaftspolitik stärken wir. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau wird künftig wieder ausschließlich die Ökologische Landwirtschaft fördern.“

Die wesentlichen Punkte des beschlossenen Haushaltes im Geschäftsbereich des BMEL sind:

  1. 120 Millionen Euro für Hilfsmaßnahmen infolge des Ukraine-Krieges und damit eine maximal mögliche Verdreifachung der EU-Krisenhilfe in Höhe von 60 Millionen Euro.
  2. Betriebsbeihilfen Fischerei: Zur Unterstützung der von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffenen Fischerei stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung.
  3. Digitalisierung: Aus diesem Titelansatz kann die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensor für Hegeringe gefördert werden. Die Drohnen sollen der Rettung von Kitzen und anderem Wild (Bodenbrüter, Junghasen) vor der Mahd (Grünland) und dem Drusch (Acker) auf landwirtschaftlichen Flächen dienen.
  4. Zuschüsse zur Verbesserung der Situation in Tierheimen: Mit den beschlossenen Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro werden Tierheime in Deutschland finanziell unterstützt, um die von ukrainischen Geflüchteten mitgeführten Tiere versorgen zu können.
  5. Tierarzneimittel für die Ukraine: Zur Finanzierung von Tierarzneimitteln, Instrumenten und Futtermitteln insbesondere für die landwirtschaftliche Rinderhaltung in der Ukraine wurden 5 Millionen Euro bewilligt.
  6. Strukturmaßnahmen für die Seefischerei: Hier stehen für das neue Haushaltsjahr nun insgesamt 1,8 Millionen Euro statt der bisherigen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: BMEL

Bildquelle: BMEL/Photothek


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