Das Thema „Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge“ war im Fokus beim 213. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg. Den rund 22 Gästen des Stammtisches wurde am vergangenen Mittwochabend durch Martin Vaupel, Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Hinweise zu landwirtschaftlichen Fahrzeugen nähergebracht.
Martin Vaupel ging zunächst auf die in der Landwirtschaft eingesetzten Fahrzeuge ein. Als Beispiel nannte er unter anderem die Ackerschlepper, Geräteträger oder Zugmaschinen, aber auch Anhänger wie Kipper- oder Siloanhänger. Außerdem gibt es noch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Rübenroder, Feldhäcksler & Kartoffelroder. Diese dürfen nur zur Arbeitsverrichtung und nicht zum Transport von Ladegut verwendet werden.
Vaupel ging außerdem auch noch auf die Besonderheiten bezüglich der Maut, der Kfz-Steuer, der Pflicht zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung sowie auf die Ausnahmen im Güterkraftverkehrsgesetz ein. Abschließend ging der Berater noch auf die Fahrerlaubnisklassen L und T ein.
Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab 16 Jahren Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h geführt werden. Wird ein Anhänger mitgeführt darf nur maximal 25 Km/h gefahren werden. Mit der Klasse T dürfen ab 16 Jahren Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h geführt werden. Hier darf mit Anhänger 40 Km/h gefahren werden. Ab 18 Jahren dürfen Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h geführt und mit Anhänger 60 Km/h gefahren werden.
Wie spannend der Vortrag für alle Zuhörer war, zeigte sich durch die zahlreichen Nachfragen und Diskussionen.
Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv / Polizeiinspektion Rotenburg
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