Das bewährte und erfolgreiche Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird auch im kommenden Jahr ein breites Förderangebot für die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte bereitstellen. Allerdings wird es aufgrund der EU-Übergangsphase 2022 ausschließlich Neuverpflichtungen mit einjähriger Laufzeit geben. Darauf hat Agrarministerin Michaela Kaniber in München hingewiesen.

„Nachdem die neue EU-Förderperiode 2023 beginnt, haben wir uns entschlossen, im letzten Jahr der Übergangsphase den bayerischen Betrieben noch einmal eine große Bandbreite an Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten, ohne dabei zu stark Mittel im Vorgriff zu binden“, erläuterte die Ministerin die Pläne.

Das diene dazu, ausreichend finanziellen Gestaltungsspielraum für das neue KULAP ab 2023 zu sichern. Die Beschränkung auf eine einjährige Laufzeit gilt auch für Maßnahmen, die nach jetzigem Stand auch in der neuen Förderperiode ab 2023 weiterhin Bestandteil des Förderangebotes sein werden.

Die Palette, der im kommenden Jahr angebotenen Maßnahmen wird im Wesentlichen der diesjährigen entsprechen. Es können also fast alle verfügbaren KULAP-Maßnahmen erneut beantragt werden. Ausgenommen sind die Maßnahmen B21-Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV), B35-Winterbegrünung und B37-Mulchsaat. Aufgrund der nur einjährigen Laufzeit werden im kommenden Jahr zusätzlich die Maßnahmen zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen (B48/61) ausgesetzt.

Ministerin Kaniber:

„Mit der frühzeitigen Bekanntgabe des KULAP-Förderangebots geben wir den Landwirten Sicherheit für ihre Anbauplanung.“

Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch 2022 für alle Maßnahmen Neuantragstellungen für fünf Jahre möglich sein. Die Antragstellung für die beiden Agrarumweltprogramme wird nach Ministeriumsangaben im gewohnten und bewährten Zeitfenster zu Jahresbeginn 2022 stattfinden. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie die einschlägigen Unterlagen veröffentlicht das Landwirtschaftsministerium rechtzeitig im Internet-Förderwegweiser unter:

www.stmelf.bayern.de/foerdwww.stmelf.bayern.de/foerderwegweisererwegweiser

Alle Informationen stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung sowie der landeshaushaltsrechtlichen Genehmigung.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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