Am 12.05.2021 stimmte die Bundesregierung über das geänderte Klimaschutzgesetz ab.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche hatte deutliche Nachbesserungen gefordert, um dringend notwendige Lösungen im Klimawandel nicht auf künftige Generationen zu vertagen. Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) unterstreicht die Notwendigkeit, dass mehr für den Klimaschutz unternommen werden muss, auch um den Wald und seine Funktionen für die Gesellschaft zu erhalten.

„Wer es mit dem Klimaschutz ernst meint, der muss die Klimaschutzleistung der Waldbewirtschaftung und anschließenden Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes durch ein Klimaschutzgesetz stärken. Aber es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, wenn die Umsetzung des nachgebesserten Klimaschutzgesetzes einer defacto Stilllegung der Waldbewirtschaftung gleich kommt. Ohne den nachwachsenden Rohstoff Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft werden wir die Klimawende verlieren und die neu gesteckten Klimaschutzziele schon beim Start verfehlen!“.

„Wenn wir die Wälder jetzt nicht aktiv an den Klimawandel anpassen, geben wir sie und ihren Klimaschutzbeitrag auf, das kann doch nicht das Ziel sein!“, betont Schirmbeck und fordert deutliche Nachbesserungen.

Deutschland strebt mit dem neuen Entwurf zum Klimaschutzgesetz an, bis zum Jahr 2030 das nationale Klimaschutzziel auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen und bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Forstwirtschaft als Teil des Sektors Landnutzung und Landnutzungsänderung (LULUCF) spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Forstwirtschaft nimmt als einziger Sektor CO2 aus der Atmosphäre auf und ersetzt mit der Nutzung von Holz energieintensive Materialien und fossile Brennstoffe, was zu einer zusätzlichen Reduktion von Emissionen führt.

Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes veranschlagt für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens minus 40 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente als CO2-Senke. Der Sektor hat dafür Sorge zu tragen, die CO2-Senkenleistung der Wälder zu erhalten und zu verbessern, beispielsweise durch die nachhaltige Bewirtschaftung und die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz.

Die Senkenwirkung des Waldes zu erhalten und auszubauen kann jedoch nur mit aktiver Waldbewirtschaftung und Holzverwendung vorangetrieben werden, auch mit Bezug auf die Festlegung der Ziele des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Eine Neuausrichtung der Sektorziele ist deshalb zwingend vorzunehmen, um auch dem Waldumbau in den kommenden Jahren und seinen Einflüssen auf die Senkenleistung des Waldes aktiv Rechnung zu tragen. Schirmbeck:

„Wenn jetzt nicht zweckmäßig nachgesteuert wird, würgen wir den dringend notwendigen Umbau der Wälder in klimastabile Mischwälder ab.“


Studien des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung und des Bundesamtes für Naturschutz zeigen, das aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung in Kombination mit der Ernte und Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz als Werk- und Baustoff mit über 66 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr den größeren Klimaschutzbeitrag leistet.

Die deutliche Anhebung der Klimaschutzziele macht es erforderlich, die überlegene Klimaschutzleistung bewirtschafteter Wälder, die der Holzprodukte sowie die Substitutionseffekte viel stärker als bisher in Betracht zu ziehen und weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund erteilt der DFWR einer einseitigen Betrachtung des Waldes als CO2-Speicher und damit defacto eine Stilllegung der Waldbewirtschaftung eine klare Absage.

Die würde zu einer Verknappung des Baustoffes Holz führen, der so wichtig ist für die Erreichung unserer Klimaziele auf dem Weg raus aus dem fossilen Zeitalter. Zusätzlich werden dadurch Verlagerungseffekte in Länder mit geringeren Standards gefördert und importiertes Holz mit einem zusätzlichen CO2-Rucksack belegt.

Quelle: DFWR

Bildquelle: ML-Archiv