Eine nicht alltägliche Verkehrskontrolle führten Polizeibeamte des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau in der letzten Woche durch. Am Mittwochvormittag (19.1.22) stoppten die Verkehrsspezialisten in Nidda einen mit grünen Kennzeichen ausgestatteten Traktor. Der 40-jährige Fahrzeugführer hatte auf seinem landwirtschaftlichen Anhänger Teile eines ganzen Holzhauses geladen.

Grüne Kennzeichen werden durch die zuständigen Zulassungsstellen vor allem für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ausgegeben. Diese sind bei zweckgebundener Verwendung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Der Transport von Gebäudeteilen fällt jedoch nicht darunter. Da weder Zugmaschine noch Anhänger über eine ordnungsgemäße Zulassung verfügten, untersagten sie die Weiterfahrt. Der Transport blieb an Ort und Stelle stehen.

Weiterhin wäre laut Polizei in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeugkombination (Zugmaschine 12,5t / Anhänger 18t) zur Durchführung des Transports der Besitz der Führerscheinklasse „CE“ erforderlich gewesen; „L“ und „T“ sind hier mangels Zweckbindung nicht mehr ausreichend. Über diese Fahrerlaubnisklasse verfügte der Fahrer jedoch nicht. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Auf die 22-jährige Fahrzeughalterin sowie den 69-jährigen Halterverantwortlichen leiteten die Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz zu.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Bildquelle: Polizeipräsidium Mittelhessen


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