Ab Februar dürfen Landwirte ihre Äcker wieder mit Mineraldünger, Gülle oder Gärresten aus Biogasanlagen düngen. Das kann mancherorts zwar unangenehm riechen, hat für die Pflanzen aber Vorteile, so die Landwirtschaftskammer NRW.
Damit auf den Feldern zum Beispiel Getreide, Mais oder Raps wächst, benötigt die Saat etwas Unterstützung. Dünger wie Gülle liefert dabei viele Nährstoffe. Neben Stickstoff und Phosphor enthält sie auch weitere Nährstoffe wie Kalium und Magnesium.
„Das trägt zum Wachstum bei, hält die Pflanzen gesund und sichert die Ernte“, erklärt Dr. Horst Gömann, Leiter des Fachbereichs Landbau bei der Landwirtschaftskammer NRW. Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen müssen bei dem Geruch nicht besorgt sein.
„Den für die meisten Menschen unangenehmen Geruch bei der Gülleausbringung verursachen vor allem der Schwefelwasserstoff sowie die leicht flüchtigen organischen Substanzen. Diese Gase sind in den bei der Gülleausbringung entstehenden Mengen nicht gesundheitsgefährdend, da sie sich mit der Luft mischen und sofort stark verdünnt werden“, so der Experte.
Bevor der Dünger auf dem Feld ausgebracht wird, ziehen die Landwirte Bodenproben auf ihren Flächen, um den Nährstoffgehalt im Boden zu messen. Anhand dieser Ergebnisse sowie des Nährstoffbedarfs der Pflanzen und weiterer Faktoren berechnen sie anschließend, wie viel Dünger sie genau ausbringen dürfen, um die Pflanzen optimal zu versorgen.
Bei der Gülledüngung hat sich viel getan, Landwirte verteilen die Gülle nicht mehr hoch und breit in der Luft, sondern nutzen moderne Technik. An den Güllefässern gibt es zum Beispiel Schleppschläuche, die die Gülle direkt an den Pflanzen ablegen oder Schleppschuhe und Grubber, die den Boden anritzen, sodass die Gülle direkt in den Boden hineinlaufen kann. Das hat zwei Vorteile: „Zum einen riecht es deutlich weniger streng nach Gülle, zum anderen gehen weniger Nährstoffe über die Luft verloren“, so Dr. Gömann.
In Nordrhein-Westfalen düngen die Landwirte bis zur Ernte. Um das Grundwasser zu schützen, ist das Düngen nur in bestimmten Fällen erlaubt, wie zum Beispiel bei Zwischenfrüchten. Ab Ende September tritt eine Sperrfrist von vier Monaten ein, da die Pflanzen auf dem Acker dann weniger Nährstoffe benötigen.
Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Bildquelle: ML-Archiv / LFL / Fliegl
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