Genanalysen bestätigen Wolf als Verursacher, Individualisierung steht noch aus, Herdenschutz dringend geboten.
Weitere Untersuchungsergebnisse der Übergriffe auf Nutztiere im östlichen bayerischen Alpenraum Mitte Dezember liegen vor: Für die Übergriffe vom 13. und 14.12.2021 im Landkreis Rosenheim, bei denen Wildtiere gerissen wurden, wurde ein Wolf aus der Alpenpopulation als Verursacher bestätigt. Die Ergebnisse der individuellen Zuordnung stehen noch aus. Verursacher des Übergriffs vom 15.12.2021 im Landkreis Traunstein, bei dem eine Ziege verletzt wurde, war ein bisher nicht bekannter männlicher Wolf aus der Alpenpopulation.
Für die Übergriffe im Landkreis Traunstein am 17.12.2021 in einem Wildgehege auf ein Rotwild und am 18.12.2021 auf zwei Ziegen sowie am 19.12.2021 im Landkreis Berchtesgadener Land auf mehrere Schafe wurde ebenfalls ein Wolf aus der Alpenpopulation als Verursacher identifiziert. Ob es sich jeweils um dasselbe oder verschiedene Tiere handelt, wird derzeit untersucht. Die Ergebnisse der Individualisierung liegen noch nicht vor, sie werden für Anfang Januar 2022 erwartet und zeitnah bekannt gegeben.
Die Orte der Übergriffe liegen innerhalb der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“. Das LfU bittet dringend alle Nutztierhalter der Region, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen z.B. durch Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung. Darüber hinaus bittet das LfU, etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie auch weitere Beobachtungen unmittelbar dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer zu melden, damit unverzüglich weitere Schritte wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probeentnahme für genetische Analysen veranlasst werden können. Um eine möglichst hohe Probenqualität und Verwertbarkeit der Ergebnisse – ggf. auch im Rahmen rechtlicher Verfahren – sicherzustellen, sollten Proben nur von vom LfU bestellten Personen entnommen werden.
Nutztierhalter, deren Weiden innerhalb der Kulisse liegen, können sich Herdenschutzmaßnahmen fördern lassen. Anträge können ab sofort bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt werden.
Nutztierhalter, deren Weiden innerhalb der Kulisse liegen, können sich Maßnahmen zum Herdenschutz gegen Übergriffe durch den Wolf fördern lassen.
Anträge können bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Fördermöglichkeiten und Anträge
Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, können durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer kompensiert werden. Weitere Informationen dazu bietet das Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt:
Ausgleichszahlungen und Schadensermittlung
Hinweise zu Wolf, Luchs und Bär melden Sie bitte an das
Bayerische Landesamt für Umwelt, Fachstelle Große Beutegreifer, Tel. 09281 1800-4640, Mail fachstelle-gb@lfu.bayern.de.
Quelle: LFU
Bildquelle: ML-Archiv
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