Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Tierschutzgesetzes als „in wesentlichen Punkten unverhältnismäßig und nicht praxistauglich“ zurückgewiesen.

Tierschutz und Tierwohl ließen sich nicht auf rechtliche Normen und technische Standards reduzieren, sondern würden in hohem Maße vom persönlichen Engagement des Tierhalters abhängen, argumentiert Georg Straller von der Bundesvertretung der FREIEN BAUERN:

„Wenn aber eine Gesetzesänderung im Ergebnis bewirkt, dass Tierhalter aus der Produktion aus­schei­den und die Tierhaltung insgesamt unwirtschaftlicher wird – und sich damit in größere Betriebe oder andere Länder verla­gert – verfehlt sie ihren Zweck und bewirkt das Gegenteil.“

In einer an das Bundeslandwirtschaftsministerium versandten Stellungnahme wendet sich Straller unter anderem gegen das Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Diese ohnehin stark rückläufige Haltungsform dürfe nicht durch feste Fristen abgeschafft werden, um nicht noch mehr kleine Rinderhalter zu verlieren. In den geplanten Verschärfungen bei der Einkürzung der Schwänze von Schweinen und Schafen sieht der 60jährige Schweinemäster aus dem bayerischen Ipflheim mehr Schaden als Nutzen für die Tiere und sinnlose Bürokratie für die Betriebe. Lediglich einer Betäubung beim Enthornen von Kälbern können die FREIEN BAUERN zustimmen, verlangen aber, dass diese durch den Tierhalter selbst vorgenommen werden darf. Nach Strallers Einschätzung ist der Entwurf Ausdruck einer ideologiegetriebenen Politik gegen die regionale Landwirtschaft:

„Indem die Novelle die Eigenverantwortung des Tierhalters, der seine Tiere kennt und täglich beobachtet, völllig ausblendet und statt dessen auf starre Regulierung setzt, bleibt ein erhebliches Pozenzial für praktischen Tierschutz ungenutzt.“

Die Stellungnahme im Wortlaut

Quelle: Freie Bauern

Bildquelle: Freie Bauern


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