Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat die bayerische Ausführungsverordnung zur Ausweisung der „Roten“ und „Gelben“ Gebiete gekippt.
„Dieses Urteil kann der Beginn für einen Neustart im Düngerecht sein“, sagt Thomas Pfeiffer, erfolgreicher Kläger der IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg.
Das Gericht fokussiert sich in ihrer Pressemitteilung auf formale Fehler im Bundesrecht.
„Uns Bauern drücken aber nicht die Formalien, sondern die Auflagen“, so Pfeiffer.
In seiner Klagebegründung verwies er auf mehrere wissenschaftliche Arbeiten, u. a. Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft (BLE), also salopp gesagt vom Bundesministerium selbst.
Dort wird die Sinnhaftigkeit der 20 %-Unterbedarf-Düngung in roten Gebieten in Frage gestellt (https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/415).
Auch vom Bund vorgelegte Studien (u. a. VDLUFA-Schriftenreihe 72/2018) zeigen in einer 12-jährigen Versuchsreihe, dass eine Reduktion der N-Düngung nicht zu einer geringeren Nitrat-Auswaschung führt.
Besonders eindrucksvoll ist hier das Zitat:
„Eine Reduktion der N-Düngung im Vergleich zur nach Sollwert ausgeführten N-Düngung nicht zu einer Reduktion des Nitrat-Auswaschungspotentials führt“.
Zur Gerichtsverhandlung hatte Thomas Pfeiffer hierzu zwei Sachverständige dabei. Das Gericht konzentrierte sich jedoch erwartungsgemäß auf die massiven formalen Fehler des Bundesrechtes. Letztendlich ist Thomas Pfeiffer damit auch zufrieden da die Diskussion wie und mit welchen Auflagen zukünftig das Grundwasser besser geschützt werden kann jetzt durch den vom Bundesverwaltungsgericht erzwungen Neustart stattfinden kann.
Die Vorsitzende Richterin Dr. Susanne Rublack regte zu Beginn an, weitere Klageanträge an die der IG anzupassen – so konnten während der Verhandlung alle roten Gebiete beantragt werden aufzuheben; die Aufhebung aller gelben Gebiete war nur durch die von der IG Höchstadt-Bamberg unterstützte Klage möglich.
Kernpunkte:
Ziel: Verursacherprinzip, praxistaugliche Regeln, gemeinsame Erarbeitung mit Stakeholdern.
Urteil: Rote/Gelbe Gebiete in Bayern unwirksam (formale Fehler im Bundesrecht).
Kritik: 20 %-Unterbedarf-Auflage wissenschaftlich umstritten.
IG-Rolle: Klägerin IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg maßgeblich beteiligt.
Verhandlung: Erweiterung der Anträge → flächendeckende Aufhebung der roten Gebiete beantragt.
Ausblick.
„Jetzt beginnt der gemeinsame Weg mit Politik, Umweltverbänden und Wasserversorgern zu einem besseren, verursachergerechten Düngerecht“, so Pfeiffer.
Die IG dankt allen Mitstreitern für den gemeinsamen Erfolg und ruft zu weiterer Zusammenarbeit auf.
„Nun beginnt der gemeinsame Weg zusammen mit Politik, Umweltverbänden und Wasserversorgern, ein für alle besseres Düngerecht auf die Beine zu stellen!“
Quelle: Thomas Pfeiffer Schriftführer der IG
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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