Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben die aktuelle Förderrichtlinie Waldklimafonds (WFK) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit schaffen die beiden Bundesministerien die Voraussetzung für neue Projekte aus dem Waldklimafonds über den 30. Juni 2021 hinaus. Allein für 2021 stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung – fünf Millionen mehr als im vergangenen Jahr.

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie sehr unsere Wälder unter dem Klimawandel leiden. Deshalb investieren wir weiter massiv in die Waldforschung, stellen dafür jetzt weiteres Geld zur Verfügung und gewährleisten Planungssicherheit. Das ist im Sinne aller. Denn wissenschaftliche Erkenntnisse sind Voraussetzung, um mit geeigneten, standortangepassten sowie resilienten Baumarten dem Klimawandel zu begegnen – und damit den Beitrag der Wälder zur CO2-Speicherung weiter auszubauen.“

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Svenja Schulze: „Der Klimawandel setzt unseren Wäldern mehr und mehr zu. Wir müssen die Wälder dringend umbauen, um sie auf Dauer anpassungs- und widerstandsfähiger zu machen. Das gelingt am ehesten mit naturnahen und strukturreichen Wäldern, die es ermöglichen, die Artenvielfalt zu wahren und zu stärken. Mit dem Waldklimafonds und den zusätzlichen Mitteln, die wir nun zu Verfügung stellen, unterstützt die Bundesregierung deshalb u.a. die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Wälder können uns in der Klimakrise nicht helfen, solange sie selber in einem kritischen Zustand sind.“

Seit dem Start des Waldklimafonds 2013 haben die beiden Bundesministerien 352 Projekte mit insgesamt 122 Millionen Euro gefördert. Konkret unterstützt werden Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

Hintergrund:

Mit dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) unterstützt die Bundesregierung Projekte zum Erreichen ihrer energie- und klimapolitischen Ziele. Der WKF wurde im Juni 2013 als Bestandteil des EKF gemeinsam von BMEL und BMU aufgelegt. Die Förderrichtlinie WKF wäre ursprünglich zur Jahresmitte 2021 ausgelaufen. Die Verlängerung ist aufgrund der europäischen beihilferechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Förderrichtlinie und Förderschwerpunkte sollen zeitnah evaluiert und an das ab 2023 in der EU geltende Beihilferecht angepasst werden.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv