Am 5. November 2021 hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Juli 2019 und auch die geänderte Fassung vom 20. Dezember 2020 für unwirksam erklärt.

Am 12.11.2021 ist die schriftliche Urteilsbegründung im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eingegangen. Nach erster rechtlicher Prüfung stellt der zuständige Minister Dr. Till Backhaus fest:

Wir haben zwar das Verfahren verloren, aber die Verlierer sind am Ende die Landwirte selbst.

Was für die Landwirte zunächst wie ein Erfolg aussieht, ist am Ende ein Pyrrhussieg. Denn in dem Urteil wurde in keiner Weise kritisiert, dass die vom Land zur Ausweisung der roten Gebiete einbezogenen 552 Grundwassermessstellen ungeeignet waren. Bemängelt wurde lediglich, dass zur Plausibilisierung dieses Messnetzes keine so genannten Stützmessstellen herangezogen wurden. Dies zu tun, liegt aber nach Auffassung des Ministeriums aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften des Bundes im Ermessensspielraum der Länder, wohingegen das Gericht an dieser Stelle eine Verpflichtung gesehen hat.

Es gibt in Deutschland jedoch kein einheitliches Verfahren zur Ausweisung roter Gebiete. Jedes Bundesland hat einen anderen Weg eingeschlagen. Warum Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg gewählt hat, ist einfach erklärt:

Nur durch das Verfahren, das wir angewendet haben, konnte eine Regionalisierung bzw. Binnendifferenzierung bei der Ausweisung der roten Gebiete erreicht werden. Damit haben wir in erster Linie den Wünschen der Landwirtschaft entsprochen und wollten erreichen, dass möglichst weite Teile der landwirtschaftlichen Fläche weiterhin gut bewirtschaftet werden können und nicht pauschal Einschränkungen bei der Düngung unterliegen. Aufgrund der unterschiedlichen Lesart des Gerichtes, was die Einbeziehung von Stützmessstellen angeht, wurde dieses Vorgehen so aber nicht anerkannt mit dem Ergebnis, dass nun genau das eingetreten ist, was wir vermeiden wollten.

Konkret: Nach Bundesrecht müssen die Gebiete nun neu ausgewiesen und bekanntgemacht werden. Danach können statt 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche künftig ca. bis zu 85 Prozent landwirtschaftliche Fläche zu roten Gebieten erklärt werden.

In diesen Regionen darf 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden. Ich kann mir vor diesem Hintergrund nicht vorstellen, dass irgendein Landwirt dieses Urteil begrüßt. Ich appelliere daher erneut im Sinne der Sache weiter konstruktiv zusammenzuarbeiten.“ 

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Bildquelle: ML-Archiv


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