Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eingeräumt, dass die Frist der EU-Kommission zur vorübergehenden Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs verstrichen sei und der Beschluss der EU-Kommission vom 23. März 2022 nicht genutzt werde.

Dazu erklärt Marlene Mortler, CSU-Agrarpolitikerin im Europaparlament:

„Es ist beschämend, wie sich Deutschland derzeit agrarpolitisch in Europa präsentiert. Während Österreich den Beschluss der EU-Kommission, der einen Anbau aller Feldfrüchte auf stillgelegten ökologischen Vorrangflächen mit Pflanzenschutzmittelanwendung vorrübergehend zulässt, vollumfänglich umsetzt, nutzt die Bundesregierung diese Möglichkeit nicht. Özdemir lässt die Frist der Kommission achselzuckend verstreichen. Er erteilt damit dem solidarischen Beitrag Deutschlands zur weltweiten Ernährungssicherung eine Absage.

Dass nun ausgerechnet bei dem global so wichtigen Thema „Ernährungssicherheit“ unsere heimische Landwirtschaft weiterhin als politisches Kampffeld herhalten muss, ist unerträglich. Deutschland isoliert sich mit dieser ideologisch engstirnigen Politik zunehmend in der europäischen Gemeinschaft!“ Hintergrund: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf schriftliche Anfrage der CDU-Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer geantwortet, dass die Frist von 21 Tagen abgelaufen sei, um bei der Kommission anzumelden, dass Deutschland die ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte mit Pflanzenschutzmittelanwendung temporär freigibt.

Quelle: Marlene Mortler

Bildquelle: ML-Archiv


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