Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 7. Dezember 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Fastac ME (Zul.-Nr. 007473-00), das den Wirkstoff alpha-Cypermethrin (Insektizid) enthält. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff alpha-Cypermethrin widerrufen wurde.
Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 7. Juni 2022 und Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für einige Pflanzenschutzmittel endet die Zulassung durch Zeitablauf ebenfalls am 7. Dezember 2021. Ein Widerruf ist daher nicht notwendig. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gelten die o. g. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
- ALFATAC 10 EC (Zul.-Nr. 00A212-00)
- FASTHRIN 10 EC (Zul.-Nr. 008614-00)
Ausgabejahr: 2021
Datum: 22.10.2021
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