Die Reduzierung bürokratischer Hürden in der Landwirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern. Besonders zeitaufwändig gestalten sich die zahlreichen und wiederkehrenden Meldungen an verschiedene Behörden, für die bisher keine einheitlichen Plattformen oder Schnittstellen existieren. Dies führt dazu, dass Daten mehrfach erfasst werden müssen (HIT, TAMG, den Agrarantrag, die Agrarstatistik sowie die Tierseuchenkassen). Diese ineffiziente Praxis erstreckt sich auch auf die Bereiche Nährstoffbedarfsermittlung, Düngeplanung und Stoffstrombilanz.
Um diesem Problem zu begegnen, fordert der LSV Deutschland e.V. nachdrücklich die Einrichtung einer zentralen Datenbank, die sämtliche Betriebsdaten zusammenführt, vom Betriebsleiter freigegeben werden kann und sich im Eigentum des Betriebes befindet. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Arbeitsbelastung der Landwirte reduzieren, sondern auch die Effizienz der Verwaltungsprozesse erheblich steigern.
Zur Entlastung und effektiven Reduzierung der Bürokratie plädiert der LSV Deutschland zudem für die Einführung von Bagatellgrenzen im Verwaltungsvollzug. Unterhalb dieser Grenzen sollten Aufzeichnungspflichten und Routinekontrollen entfallen, was eine spürbare Erleichterung für die Landwirte bedeuten würde.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ist die konsequente Umsetzung von EU-Verordnungen anstelle nationaler Alleingänge. Dies würde unnötige bürokratische Hürden vermeiden und die Harmonisierung mit europäischen Standards fördern.
Darüber hinaus setzt sich der LSV Deutschland für folgende Punkte zum Bürokratieabbau ein:
1. Stoffstrombilanz und Düngebedarfsermittlung
- Verpflichtend nur in roten Gebieten, für gewerbliche Tierhaltern oder über 2,5 GV/ha
2. Zulassung der Düngung auf oberflächlich gefrorenen Böden
3. TA-Luft abschaffen
4. Bauanträge und Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Vereinfachen und beschleunigen, 3 Monatsfrist einführen
5. Mähdrescher-Sondergenehmigung – Einmalig, dauerhaft, deutschlandweit gültig
6. Ackerbauliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht
- Keine Kurzfristigkeit mehr, sondern jährliche Meldung!
7. Antibiotikaverordnung, Tierarzneimittelmonitoring auf EU-Niveau anpassen
- nur für auffällige Betriebe
8. Kontrollen der Umwelt-, Landwirtschaft-, Veterinär-, Zoll-Behörden als beratende und unterstützende Institution
- Keine Appüberwachung zur Agrarförderung
- Abschaffung aller Doppelkontrollen
9. Verlässlichkeit und Planbarkeit politischer Entscheidungen
- keine kurzfristigen oder befristeten Änderungen der national umgesetzten GAP
- Erhalt des Ackerstatus (5 Jahresregel Dauergrünland)
- Möglichkeit zum Grünlandtausch innerbetrieblich, ohne Antragsverfahren
- Flächenangaben auf 1 Ar (100m2) anpassen
10. Einführung eines echten einfachen Agrardiesel ohne Antragstellung mit festem Steuersatz
Quelle: LsV Deutschland
Bildquelle: ML-Archiv
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