Die Bundesregierung will den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet werden. Das Bundeskabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 19. April 2023 beschlossen. Es folgt jetzt das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat.

Für Holzheizungen bedeutet das für neu errichtete Gebäude das aus, da Biomasse als begrenzte Ressource auf Altbauten beschränkt bleiben soll.

Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf Erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.

Welche Möglichkeiten gibt es zum Heizen mit Erneuerbaren Energien?

Beim Einbau einer neuen Heizung gibt es folgende Erfüllungsmöglichkeiten:

Anschluss an ein Wärmenetz: In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (z.B. aus Industriebetrieben oder aus Rechenzentren) effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden. Wärmenetze sollen bis 2030
einen Anteil von mindestens 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen, bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein. Daher gilt beim Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz die Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe als erfüllt, auch wenn der Anteil Erneuerbarer Energien derzeit noch geringer ist.

  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe bietet sich für viele Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Mehrfamilienhäuser an – auch im Bestand. Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil die
    kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Abwasser) und erfüllt daher die Erneuerbaren-Vorgabe. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind hierbei von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromdirektheizungen genutzt werden. Zitat BMWK: „Strom stammt bereits zu fast 50 Prozent aus erneuerbaren Quellen; der Anteil erneuerbarer Energien wird weiter
    kontinuierlich steigen und soll bis 2030 bei einem Anteil von mindestens 80% liegen. „
  • Einbau einer Hybridheizung: Reicht eine Wärmepumpe allein nicht für die Deckung der Heizlastspitze im Winter aus, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gasheizung) ergänzt werden. Dieser springt dann nur an
    besonders kalten Tagen zur Unterstützung ein. Um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen, muss die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. Vor allem in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann die Hybridheizung eine gute Option sein, so dass nach einer Sanierung der fossile Heizkessel nicht mehr notwendig ist.
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie: Voraussetzung ist, dass damit der Wärmebedarf des Gebäudes komplett gedeckt wird.
  • Wasserstoffheizungen, also Heizungen, die sowohl mit Erdgas als auch mit reinem Wasserstoff heizen können, sofern der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten und verbindlichen Transformationsplan für sein Gasnetz zur Umstellung auf Wasserstoff erstellt und veröffentlicht hat.
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizungen, Hackschnitzelheizungen, Pelletheizung, etc.), Zitat BMWK: „Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, z.B. in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.“
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt: In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas verwendet werden. Zitat BMWK: „Allerdings ist Biomasse begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan sind vergleichsweise hoch. Wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist.“ Auch „H2-Ready“ Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind möglich, dürfen aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt.

Bei neu errichteten Gebäuden wird der Einbau einer Heizung auf Basis von Biomasse ausgeschlossen, da Biomasse als begrenzte Ressource auf Altbauten beschränkt bleiben soll.

Häufig gestellten Fragen (FAQ) Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) hier zum nachlesen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK)

Bildquelle: ML-Archiv