Landwirtschaftsminister Axel Vogel und Verbraucherschutzstaatssekretär Michael Ranft haben sich am Freitag gemeinsam mit Schweinehaltern aus ASP-betroffenen Betrieben und Berufsverbänden mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium (BMEL) Uwe Feiler sowie dem Friedrich-Löffler-Institut über die schwierige Lage zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Folge der Ausbrüche in Hausschweinebeständen ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei Zukunftsperspektiven und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für einen befristeten Teilausstieg von Schweinehaltern in den Restriktionsgebieten. Aber auch die Sicherung der Abnahme von Schlachtschweinen durch Schlachtbetriebe war ein wichtiges Thema.

Landwirtschaftsminister Axel Vogel. „Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im September 2020 in Brandenburg stehen viele schweinehaltende Betriebe in ganz Deutschland aufgrund geschlossener Drittmärkte und anderer Abnahmerestriktionen unter ökonomischem Druck. Mit dem jüngsten erstmaligen Auftreten der ASP in Hausschweinebeständen ist nun eine neue, schwierigere Lage für die märkische Schweinehaltung und die damit verbundene Wirtschaft entstanden. Die Dimensionen und Folgen reichen über die betroffenen Betriebe, aber auch über die Handlungs- und vor allem rechtlichen Fördermöglichkeiten des Landes Brandenburg hinaus.“

Seit dem ASP-Ausbruch vermittelt Agrarminister Vogel zwischen den betroffenen Schweinehalterbetrieben und Schlachthöfen, damit Schweine aus den Restriktionsgebieten geliefert und verarbeitet werden können. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt dabei finanziell Mehraufwendungen für erforderliche Untersuchungen der Schweine sowie Transport und Vermarktung der Tiere mit einer eigenen Förderrichtlinie innerhalb EU-rechtlich vorgegebener Höchstgrenzen. 

Agrarminister Axel Vogel: „Mit dem Übertritt der ASP in Hausschweinbestände verschärft sich die Situation für die Schweinehalter. Wir fordern deshalb die Umsetzung des von Brandenburg initiierten Bundesratsbeschlusses vom Juni und der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz von Januar dieses Jahres. Um die schweinehaltenden Betriebe angesichts der Absatzschwierigkeiten durch die ASP bei Hausschweinen zu unterstützen, ist der Bund aufgefordert, Förderprogramme aufzulegen, die nur die Bundesregierung in Abstimmung mit der Europäischen Union auf den Weg bringen kann.

Die Betriebe benötigen dringend finanzielle Unterstützung für einen seuchenbedingten temporären Ausstieg aus der Erzeugung, um einen Wiedereinstieg langfristig abzusichern. Wegen des europäischen Beihilferechts kann dies nur die Bundesregierung auflegen. Dazu zählt auch eine Ausweitung der Fördergrenzen für Landesbeihilfen, die aktuell bei 20.000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren liegt. Außerdem ist die Bundesebene aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Polen zu intensivieren, um gemeinsame wirksame Schritte im Grenzgebiet zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest auf polnischer Seite zu unternehmen und die Tierseuche zurückzudrängen. Um die Bejagung von Schwarzwild zu unterstützen, bat der Bundesrat den Bund darüber hinaus, mit den Ländern eine übergeordnete Wildbret-Vermarktungs- und -Verwertungsstrategie zu entwickeln.“

Michael Ranft, Staatssekretär im Brandenburger Verbraucherschutzministerium: „Die neue ASP-Lage in Brandenburg stellt Land und Kommunen sowie die heimischen Landwirte und insbesondere die schweinehaltenden Betriebe vor große Herausforderungen. Ich begrüße daher, dass heute ein Austausch in so großer Runde stattfinden konnte. Das Land wird wie bisher die Schweinehalter schnell und unbürokratisch unterstützen und für eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort sorgen. So fördert das Verbraucherschutzministerium auf Grund des besonderen Eintragsrisikos bereits seit Mai Kleinsthaltungen in Restriktionszonen, die für 24 Monate aus der Schweinehaltung aussteigen, mit 200 Euro pro Tier. Diese Regelung wurde nun erneut erweitert. Zudem haben wir dem Bund bereits im April den Vorschlag unterbreitet, die Schweinepestverordnung anzupassen um Maßnahmen zur Eindämmung des Eintragsrisikos in Kleinsthaltungen auch ohne langwierige Verfahren rechtlich zu ermöglichen und das Risiko eines ASP-Eintrags so weiter zu minimieren. Nur so kann eine durchsetzungsfähige Kontrolle durch die Behörden vor Ort gewährleistet werden.“

Ranft weiter: „Die Intensivierung der Schutzmaßnahmen, insbesondere der in Bau befindliche zweite Zauns entlang der Grenze zu Polen, war auch vor dem Licht der neuesten Entwicklungen die richtige Entscheidung – die aktuellen ASP-Fälle bei Schwarzwild im Barnim liegen genau in diesem neuen Korridor. Es ist nun von zentraler Bedeutung, dass Bund und EU mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diese notwendige Maßnahme unterstützen. Denn die Grenzländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen schützen hiermit die gesamte Bundesrepublik und ihre westlichen Nachbarn vor einer weiteren Ausbreitung der ASP.“

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Bildquelle: ML-Archiv


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