Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber informiert über die Fortführung des KULAP 2027.

KULAP 2027: Bayern setzt Agrarumweltprogramm unverändert fort

Bayerns Landwirte können auch 2027 auf das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) setzen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat angekündigt, dass sämtliche KULAP-Maßnahmen aus dem Jahr 2026 im kommenden Jahr unverändert erneut zur Neubeantragung angeboten werden. Damit soll den Betrieben frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden.

Alle KULAP-Maßnahmen werden erneut angeboten

Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus können Landwirte auch 2027 alle Maßnahmen beantragen, die bereits 2026 Bestandteil des KULAP waren.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begründet die Entscheidung mit dem Bedarf an verlässlichen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe.

„Ich habe entschieden, dass wir auch im kommenden Jahr alle unsere KULAP-Maßnahmen aus dem Jahr 2026 unverändert wieder für eine Neubeantragung anbieten.“

Mehr als 60.000 Betriebe nehmen teil

Nach Angaben des Ministeriums nehmen inzwischen mehr als 60.000 Neu- beziehungsweise Wiederantragsteller am KULAP teil. Das entspreche mehr als jedem zweiten landwirtschaftlichen Betrieb in Bayern.

Kaniber sieht darin eine Bestätigung des Grundsatzes „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“. Viele Maßnahmen seien produktionsintegriert ausgestaltet und ermöglichten sowohl die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen als auch Beiträge zum Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie zur Biodiversität.

Über 300 Millionen Euro für Agrarumweltmaßnahmen

Für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) stehen nach Angaben des Ministeriums mehr als 300 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Antragstellung Anfang 2027

Die Antragstellung für das KULAP 2027 soll nach Angaben des Ministeriums wieder im bewährten Zeitraum Anfang 2027 online erfolgen.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sollen rechtzeitig über den Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums veröffentlicht werden.

Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?

Für bayerische Betriebe bedeutet die Ankündigung vor allem Planungssicherheit. Wer bereits 2026 am KULAP teilnimmt oder einen Neueinstieg plant, kann nach derzeitigem Stand auch 2027 mit den bekannten Maßnahmen planen. Die konkreten Antragsunterlagen und Fristen sollen Anfang 2027 veröffentlicht werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 31. Juli 2026.

Bildquelle: Judith Schmidhuber / Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.


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