In Schleswig-Holstein ist am 16.10.2021 der für diesen Herbst erste Fall der Geflügelpest festgestellt worden. Bei einer in Nordfriesland tot aufgefundenen Pfeifente wurde das Virus der Aviären Influenza vom hochanstecken­den Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Untersuchungsergebnis inzwischen bestätigt.

„Es ist Herbst und damit steigt die Gefahr neuer Einträge der Geflügelpest. Jetzt haben wir in unserem Nachbarbundes­land den ersten Fall, und wir müssen davon ausgehen, dass es in den nächsten Wochen mehr werden. Das zeigen uns Erfahrungen aus den Seuchengeschehen der letzten Jahre. Es besteht Grund zur Sorge, aber kein Anlass zur Panik“, warnt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Ich bitte die Geflügelhalter, jetzt wieder besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Es müssen alle Anstrengungen daraufhin ausgerichtet werden, den direkten und indirekten Kontakt von Haus­geflügel und Wildvögeln zu vermeiden und einen Eintrag in die Geflügelbestände unbedingt zu verhindern! Im letzten Winter hat die Seuche große wirtschaftliche Schäden in den Betrieben angerichtet. Nur durch die konsequente Einhal­tung der Biosicherheitsmaßnahmen können Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden“, so der Minister weiter.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Bildquelle: ML-Archiv


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