In einer Geflügelhaltung/Hobbygeflügelbestand im Landkreis Erding ist am 01.12.2021 der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei vier Hühnern amtlich festgestellt worden.

Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Erding eine Allgemeinverfügung für alle Geflügelhalter, die Geflügel bis einschließlich 1.000 Stück halten, erlassen.Geflügelhalter sind dringlich angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen, und falls erforderlich zu optimieren.

Größere Geflügelhalter unterliegen gemäß der Geflügelpest-Verordnung ohnehin diesen Anforderungen. Neben der Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen werden in der AVV weitere Vorkehrungen wie bspw. ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt.

Die Geflügelpest stellt eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche da und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden.

Über Zugvögel, die aktuell noch in unseren Gefilden ankommen, besteht weiterhin eine erhebliche Einschleppungsgefahr des Vogelgrippeerregers. Zudem ist davon auszugehen, dass es durch bereits angekommene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation kommen wird. Die einsetzende Kälteperiode kann diesen Prozess gemäß bisheriger Erfahrung zusätzlich fördern. Unter Einbeziehung der FLI Risikoeinschätzung, der aktuellen, sehr dynamischen Entwicklung der Lage in Deutschland sowie in den Nachbarstaaten, muss aktuell auch für Bayern von einem hohen Risiko der weiteren Verbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation und in der Folge eine höhere Gefahr des Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände ausgegangen werden.

Falls die Entwicklung der Geflügelpestsituation in Deutschland weiterhin so dynamisch bleibt und die Fallzahlen weiter ansteigen, womit derzeit zu rechnen ist, werden zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. die Aufstallungspflicht) erforderlich werden. Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten.

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel vorsorglich nicht angefasst und insbesondere tot aufgefundene Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Erding gemeldet werden.

Weitere Informationen hierzu sowie die vom LRA Erding erlassene Allgemeinverfügung finden Geflügelhalter auf der Homepage des Landratsamtes – www.landkreis-erding.de.

Quelle: Landkreis Erding

Bildquelle: ML / Symbolbild


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