Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben an den Bundestag appelliert, bei der anstehenden Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes eine Generalklausel gegen unfaire Handelspraktiken einzufügen.

„Der von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Entwurf schützt bäuerliche Betriebe nicht oder nur in geringem Umfang gegen die Ausbeutung durch große Konzerne“, kritisiert Peter Guhl von der Bundesvertretung der FREIEN BAUERN:

„Dass wir immer noch unsere Milch an die Molkerei liefern müssen, ohne zu wissen, welchen Preis wir dafür erhalten, ist genauso sittenwidrig wie die übliche Praxis der nachträglichen Klassifizierung durch die Schlachthöfe, die Manipulationen Tür und Tor öffnet.“ Eine Generalklausel würde es den Landwirten ermöglichen, solche unfairen Verfahrensweisen unter Berufung auf die UTP-Richtlinie der Europäischen Union gerichtlich überprüfen zu lassen.

Für inakzeptabel halten die FREIEN BAUERN die im Entwurf enthaltene Ausnahmeregelung für Erzeugerzusammenschlüsse, denen der betroffene Landwirt angehört. „Die großen Genossenschaftsmolkereien, die den Markt dominieren, sind multinationale Konzerne und ihre Mitglieder müssen vor unfairen Handelspraktiken genauso geschützt werden wie andere Bauern auch“, verlangt Guhl, der im mecklenburgischen Vorderhagen einen Milchviehbetrieb bewirtschaftet.

Seit Jahren setzen sich die FREIEN BAUERN dafür ein, dass die Bundesregierung eine Verordnung verabschiedet, nach der Milcherzeuger mit ihren Molkereien vorab eine Vereinbarung über Liefermenge und Auszahlungspreis treffen müssen. Was in einer Marktwirtschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte, hat Frau Klöckner bisher verhindert, bedauert Guhl:

„Die Ausnahmeregelung ist ein Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit der Milchindustrie.“

Quelle: Freie Bauern

Bildquelle: Freie Bauern