Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben sich erfreut über den Beschluss des Landtags Brandenburg zur Anpassung der Höfeordnung an die Grundsteuerreform geäußert.

„Brandenburg war 2019 Vorreiter bei der Einführung – jetzt erhalten wir das modernste landwirtschaftliche Erbrecht in ganz Deutschland“, lobt Marco Hintze, Landessprecher der FREIEN BAUERN, die gestern einstimmig beschlossene Novelle.

Die Höfeordnung sorge durch moderate Abfindungsansprüche für die weichenden Erben dafür, dass der Betrieb beim Erbgang nicht zerschlagen oder übermäßig belastet wird, erläutert der 52jährige Rindermäster aus dem havelländischen Krielow:

„Die junge Generation auf unseren Höfen soll gute Startchancen haben und nicht jahrzehntelang für andere arbeiten müssen.“

Auf diese Weise stärke die Höfeordnung die regionale Landwirtschaft und beuge dem Ausverkauf an überregionale Investoren vor, argumentiert Hintze und hofft, dass sich nach dem eindrucksvollen politischen Bekenntnis in Brandenburg weitere ostdeutsche Bundesländer mit diesem agrarstrukturell wirksamen Werkzeug beschäftigen.

Da ab 2025 neue Grundsteuerwerte gelten, musste die Bemessungsgrundlage für die Abfindungsansprüche angepasst werden. Hintze:

„Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Linksfraktion, die durch ihren Antrag vom 7. März sichergestellt hat, dass die Novelle noch vor dem Wahlkampf im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden konnte.“

Zuvor war das unter Zeitdruck stehende Vorhaben von der Ministerialbürokratie über ein Jahr lang ohne stichhaltige Gründe verschleppt worden, berichten die FREIEN BAUERN. Bei den Verhandlungen im Ausschuss habe insbesondere die CDU-Fraktion mit großer Sachkenntnis für einen tragfähigen Kompromiss unter den Koalitionspartnern gesorgt, würdigt Hintze das gute Endergebnis. Der in Brandenburg gefundene Hofeswert in Höhe der Hälfte des Grundsteuerwertes der landwirtschaftlichen Flächen sollte nach Überzeugung der FREIEN BAUERN auch bei den noch anstehenden Entscheidungen für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommen.

Quelle: Freie Bauern

Bildquelle: ML-Archiv


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