FORDERUNGEN AN DIE KÜNFTIGE BUNDESREGIERUNG
Der Bund Deutscher Forstleute fordert von der nächsten Bundesregierung eine Stärkung der Waldinstitutionen und die Modernisierung der Wald- und Forstgesetze.
„Die letzten drei Jahre haben uns die Bedeutung des Waldes für Klima und Gesellschaft in besonderer Weise vor Augen geführt“, so Bundesvorsitzender Ulrich Dohle.
„Die Bedeutung des Grünen Drittels in Deutschland soll durch die Umbenennung des zuständigen Ministeriums in ‚Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Wald‘ deutlich werden.“ Wichtiger sind für die Forstgewerkschaft aber die Bündelung der bislang aufgesplitterten Waldzuständigkeiten in einem „Bundesamt für Wald“ und die Anpassung der Wald- und Forstgesetze an die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse.
„Wir benötigen einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Leistungen des Waldes für Gesellschaft, Klima und Wirtschaft“ ist sich Dohle sicher. Dies betreffe Bereiche wie Erholung, Gesundheit und Bildung ebenso wie die besondere Betreuung von Klein- und Kleinstwaldbesitzer oder die Bewältigung künftiger Waldschäden.
„Der für unsere Wälder notwendige Paradigmenwechsel gehört in die parlamentarische Diskussion und muss zu einer Neudefinition der gestiegenen Anforderungen an unsere Wälder in den Waldgesetzen führen“, so Dohle.
Ein Forstschäden-Ausgleichsgesetz von 1969 und Waldgesetze, deren letzte bedeutende Errungenschaft das allgemeine Waldbetretungsrecht in den 1970er Jahren war, sind Anlass für den BDF, eine Modernisierung im parlamentarischen Aushandlungsprozess einzufordern.
„Wir benötigen ein modernisiertes Waldgesetz und ein neues „Wald-Klimakrisen-Gesetz“ für effektive Eingriffe in den Holzmarkt und weitere Maßnahmen bei Großschadensereignissen“, erläutert Vorsitzender Ulrich Dohle.
Für die gesellschaftlich zunehmenden Ansprüche und Nutzungen der Wälder fordert die Forstgewerkschaft die gesetzliche Verankerung von Umweltbildung und der Gesundheitsprävention im Wald als Pflichtaufgabe im öffentlichen Wald. Die Klima- und Wasserschutzleistungen des Waldes seien zu definieren und zu verbessern, das schließt für den Verband die Honorierung wirklich erbrachter Ökosystemleistungen mit ein.
„Die früher ‚Gemeinwohlaufgaben‘ genannten Waldfunktionen, einschließlich des dringenden Umbaues zu Mischwäldern, müssen eine Aufwertung und finanzielle Absicherung durch den Gesetzgeber und die öffentlichen Haushalte erfahren“.
Dass viele Waldbesitzer seit Jahrzehnten Zwangsumlagen für die Entwässerung ihrer Wälder zahlen, ist für den BDF ein Anachronismus, der abgestellt werden muss. Um eine flächendeckende fachliche Betreuung sicherzustellen, fordert der BDF vor allem für kleine Privatwaldbesitzer verbesserte Möglichkeiten der Förderung und geeignete Formen sich zusammenzuschließen, um bestehende Strukturdefizite auszugleichen.
„Die 48 Prozent Privatwald in Deutschland teilen sich rund zwei Millionen überwiegend kleine und kleinste Waldbesitzer, die zunehmend nicht mehr aus der Land- und Forstwirtschaft stammen“, so Dohle. Dafür sei qualifizierte Beratung und Betreuung zunehmend wichtiger. Wie sich der Wald sich in eine zukünftige nachhaltige Bioökonomie einfügt und bei integriertem Naturschutz weiter eine Rolle als Holzlieferant für die heimische Holzindustrie spielen kann, sei ebenfalls neu zu definieren.
Die behördlichen, finanziellen und Forschungs-Zuständigkeiten für Wald und Forstwirtschaft sind für den BDF auf Bundesebene derzeit in zu viele Organisationen aufgeteilt: Vom Ministerium selbst über die Thünen-Institute, das Julius-Kühn-Institut oder die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR). Für die Forstgewerkschaft erscheint die Bündelung in einem Bundesamt für Wald sinnvoll.
„Die Schweiz hat so eine Abteilung in ihrem Bundesamt für Umwelt und in Österreich sind die Kapazitäten in einem Bundesforschungszentrum für Wald mit einem integrierten Bundesamt für die behördlichen Aufgaben konzentriert.“ weiß Dohle aus der Zusammenarbeit mit europäischen Forstverbänden.
Der in einer künftigen Bundesregierung zuständige Wald- und Forstminister oder die Ministerin, sollte die Zuständigkeit für den Wald mit 32 Prozent der Landesfläche auch deutlich sichtbar im Ministeriumsnamen dokumentieren.
„Namen sind nicht nur Schall und Rauch, sondern stehen auch für eine Programmatik und Handlungsschwerpunkte. Wir hatten bis 2001 ein Bundesministerium für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft, dann entfiel der Begriff Wald zugunsten des damals zunehmenden Verbraucherschutzes“, so BDF-Vorsitzender Dohle. „Der Verbraucherschutz liegt heute beim Justizministerium, so dass der Wiederaufnahme der Waldzuständigkeit in den Namen nichts im Wege steht.“
Für den BDF beschreibt der umfassendere Begriff Wald heute die Zuständigkeit besser als die klassische Bezeichnung Forstwirtschaft.
Quelle: BDF
Bildquelle: ML-Archiv
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