Mehrere Personen beschwerten sich am Sonntag 22.09.2024 wegen unerlaubten landwirtschaftlichen Arbeiten auf den Feldern. Mehrere Anrufe gingen gegen 10.30 Uhr bei der Polizeiinspektion Eichstätt ein, da auf einem Feld bei Eitensheim (Oberbayern) Bodenbearbeitungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Vor Ort wurde von der Polizei ein 51-jähriger Landwirt beim Grubbern seines Ackers in der Ingolstädter Straße angetroffen. Die Arbeiten wurden durch den Landwirt freiwillig eingestellt. 

Gegen 14.15 Uhr erfolgten erneut Mitteilungen aus Pietenfeld, dass auf einer landwirtschaftlichen Fläche gearbeitet wird. Dort konnte, östlich von Pietenfeld, ein 63-jähriger Landwirt auf dem Feld festgestellt werden. Dieser führte Düngemaßnahmen auf der Ackerfläche durch. Auch dieser beendete seine Arbeiten freiwillig.

Beide Landwirte erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Kommentar von Moderner Landwirt:

Wenn in der Landwirtschaft schwierige Bedingungen vom Wetter, Wassergesättigte Böden, keine Aussicht auf eine Schönwetterperiode herrschen und die Aussaat ansteht sollte der Landwirt doch selber entscheiden dürfen was seinen Boden guttut.

Staatlich verordnete „Kalenderlandwirtschaft“ zwingt die Landwirte durch Sperrfristen, keine Ausbringung von Düngern bei Frost und vieles mehr auch öfter dazu die wenigen schönen Tage auch an den Sonn & Feiertagen zu nutzen.

2021 waren es nur noch rund 38% Betriebe im Haupterwerb, also 62% der landwirtschaftlichen Betriebe werden im Nebenerwerb bearbeitet. Dadurch werden auch leider die Wochenenden für die nötige Arbeit immer wichtiger, dies sollte der breiten Masse der Bevölkerung auch mal bewusst werden.

Wenn man von guter fachlicher Praxis spricht, heißt das natürlich auch, dass es dem Landwirt egal ist, was ist für ein Tag es ist, an dem der Boden zulässt ihn zu bearbeiten. Ebenso ist eine bedarfsgerechte Düngung immens wichtig. Da spielt eben das Wetter eine Rolle und nicht welcher Tag es ist. Da spricht man immer von Artgerecht, Tierwohl, Bedarfsgerecht aber es fragt einen keiner, ob wir wirklich Feiertags und Wochenenden arbeiten wollen.

WIR MÜSSEN ES LEIDER IMMER WIEDER UM GESUNDE LEBENSMITTEL ZU PRODUZIEREN!

Unabdingbare Arbeiten müssen immer jederzeit für Landwirte erledigt werden können.

Die Bauern sorgen für das Essen!

Mit so einer Überregulierung ist doch keinem geholfen. Wo bleibt eigentlich auch der Grundsatz miteinander reden? Obwohl beide Landwirt die freiwillig ihre Arbeit beendet haben, erwartet sie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Da räumt man schon freiwillig sein eigenes Feld und beendet seine fachgerechte Arbeit und bekommt trotzdem eine Anzeige?!?

PS.: Rechtsvorschrift: FTG: Art. 2 Feiertagsgesetz in Bayern

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

(3) Das Verbot des Absatzes 1 (für öffentlich bemerkbare Arbeiten) gilt nicht … 

Nr. 3. für unaufschiebbare Arbeiten, die erforderlich sind.. 

für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes erforderlich sind.

Laut entsprechender Rechtsprechung (VGH BW v. 08.11.2000; Az 10 S 2317/99) sind nächtliche oder an Sonntagen / gesetzlichen Feiertagen landwirtschaftliche Einsatze – in begründeten Einzelfällen – als sozialadäquat hinzunehmen.


Quelle: Polizei Eichstätt

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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