Am 6. April wurden der Vorsitzende Stefan Erbel (r), Schriftführer Thomas Pfeiffer (m), der Stellv. Vorsitzende Daniel Blankenbühler (l) in ihren Ämtern bei der Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg n.e.V bestätigt.

Aktuelle IG Arbeit

Seit der zum 30.11.2022 erfolgten Neuausweisung der Roten Gebiete steht die IG im ständigen Kontakt mit der Umweltverwaltung.

Mit den Wasserwirtschaftsämtern Kronach und Nürnberg sowie den örtlich Betroffenen wurde am 28. Februar eine gemeinsame Messstellenbesichtigung durchgeführt.

Die IG prüft zudem kritische Messstellen. Und hinterfragt sehr deutlich die Hintergründe der sehr vielen nicht (mehr) verwendeten Messstellen.

Zusätzlich sucht die IG zusammen mit den Betroffenen weitere geeignete Messstellen und meldet diese den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern.

Die IG hat zudem einen Musterantrag für alle Betroffene mit Roten und Gelben Gebietenauf „Härtefall, Auskunft, Befreiung und Ausgleich“ erstellt, einzureichen bei der Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft. Dieser Musterantrag kann kostenlos z.B. bei allen BBV-Geschäftsstellen angefordert werden.

Des Weiteren hat die IG ein Musterformular von ihren Juristen erstellen lassen, mit dem jeder Betroffene direkt ohne Rechtsanwalt bei seinem örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsgericht eine sogenannte Feststellungsklage einreichen kann. Darin wird beantragt festzustellen, dass die Auflagen der Roten und Gelben Gebiete nicht gültig sind. Begründung:

1. Unwirksamkeit der DüV/AVDüV wegen Verfahrensfehler bei Erlass der DüV

2. Verfassungswidrigkeit der DüV/AVDüV. Unteranderem weil bisher keine Ausnahme- und Ausgleichsregelungen für betroffene Landwirte bestehen.

3. Rechtswidrigkeit der Ausweisung der Roten und Gelben Gebiete in Bayern.

Auch das Musterformular Feststellungsklage stellt die IG allen Interessierten zur Verfügung.

Für Fragen steht IG Geschäftsführer Dieter Heberlein von der BBV Hauptgeschäftsstelle Oberfranken gerne zur Verfügung: oberfranken@bayerischerbauernverband.de; Telefon: 0951-96517-0    

Zu den im Jahr 2021 bayerweit zahlreich eingereichten Normenkontrollklagen wird Mitte 2023 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein erster Erörterungstermin stattfinden. Zum Termin wurden vom Gericht, neben dem von der IG Höchstadt-Bamberg unterstützen Normenkontrollverfahren bayernweit insgesamt zwei weitere ausgewählt.

Rückblick IG Arbeit im Jahr 2022:

Im Januar 2022 brach nach mehreren unglücklichen Presseberichten über die „rollende Klagewelle“ ein Riesen Shitstorm über die IG herein. Unter den Coronabeschränkungen versuchte die Vorstandschaft mit Erklärvideos und bei Videokonferenzen die Sache einzufangen, leider wenig erfolgreich.

Am 31.01.2022 wurde der von der IG unterstützte Eilantrag vom Bay. Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. Trotzdem wurde das Ziel des IG-Juristen, eines rechtsgültigen Beschlusses in dem die Fehler in der Bundesdüngeverordnung (DüV) niedergeschrieben sind, erreicht!

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sah sich dann wegen des von der IG unterstützen (verloreneren) Eilverfahrens und der weiterlaufenden „Hauptklage“ genötigt einen Rettungsversuch zur gesamten DüV zu starten. Vom 4. April bis 7. Juni 2022 wiederholte das BMEL die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2020 erfolgten bundesweiten Verschärfungen bei der Düngung auf gefrorenen Boden. Hierzu erstellte die IG ein Mustereinwendungsformular und stellte dieses allen Betroffenen zur Verfügung.

2022 erarbeite die aktuelle Bundesregierung zudem an einer neuen Bundesvorschrift zur Ausweisung der Roten und Gelben Gebiete (AVV GeA). Die alte Bundesregierung hatte 2020 darin juristische Schutzklauseln gegen klagende Bauern eingebaut. In einer Pressemitteilung im Juni 2022 forderte die IG diese juristischen Taschenspielertricks im Zuge der Überarbeitung zu beenden. Hierzu hätte zum Beispiel in die Überschrift der AVV GeA eingefügt werden müssen, dass diese „normkonkretisierend“ ist. Insbesondere auf diese „Schutzklauseln“ hatte der Bay. Verwaltungsgerichtshof in seiner Eilentscheidung hingewiesen. Leider wurde die IG-Forderung von den politischen Verantwortlichen aller politischer Kasten nicht umgesetzt. Darum muss jetzt bei allen am Bay. Verwaltungsgerichtshof laufenden Normenkontrollklagen zunächst geklärt werden, ob tatsächlich für Landwirte kein gerichtliches Prüfrecht über die korrekte Anwendung der AVV GeA besteht. Kritisch zu hinterfragen ist laut IG auch ob alte und neue Bundesregierungen mit diesen juristischen Taschenspielertricks das Grundrecht auf gerichtliche Prüfung der Betroffenen verschleppen oder behindern.

Zu den EU-Plänen „Totales Pflanzenschutzmittelverbot in Schutzgebieten“ inklusive den Roten Gebieten veröffentlichte die IG Ende August eine Pressemitteilung.

Am 31. August nahmen u.a. der IG Vorsitzende Stefan Erbel an der gemeinsamen Demo von LSV und BBV in Würzburg teil und beteiligte sich an der öffentlichen Podiumsdiskussion. Bei einer gemeinsamen Videokonferenz mit VLF Höchstadt, MR- Regnitz-Franken und BBV-Bildungswerk am 14. September erklärten IG Geschäftsführer Dieter Heberlein und Schriftführer Thomas Pfeiffer den Teilnehmern die EU-Vorschläge und zeigten, wie sich Betroffene, an der bis September 2022 stattgefundenen EU-Befragung beteiligen konnten.

Die IG ist weiterhin stetig auf der Suche nach neuen Mitgliedern und Sponsoren, auch außerhalb der eigenen Gebietsgrenze. Um die hohen Rechtsanwalts- Gerichts- und Gutachterkosten decken zu können.

Quelle: Thomas Pfeiffer, Schriftführer der IG

Bildquelle: IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg n.e.V.