Sinn oder Unsinn? – Qualitätsweizen-Produktion im Zeichen der DüV
Die Getreideernte 2025 ist im vollen Gange, die Niederschläge der vergangenen Tage ließen die Mähdrescher vielerorts vorübergehend stillstehen. Zeit sich auch mal wieder mit dem Thema Qualitätsweizenproduktion im Zeichen der DüV zu beschäftigen. Aktuelle Erntedaten liegen selbstverständlich noch nicht vor aber ein Rückblick lohnt!
👉 Im Beitrag:
Bereits vor dem Vegetationsbeginn 2025 wurde beispielsweise beim Pflanzenbautag vom AELF Roth-Weißenburg und den örtlichen VLF-Kreisverbänden die Frage „Sinn oder Unsinn?“ thematisiert. Jürgen Hufnagel vom AELF Ansbach stellte dort unter anderem die sehr interessante produktionstechnische Versuchsreihe der Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zur Backqualität von Winterweizen bei differenzierter Stickstoffdüngung (1) vor.
Im Versuch wurden drei N-Intensitätsstufen angelegt: A-Weizen nach DüV im „Roten Gebiet“, E-Weizen nach DüV und das Mittel daraus, also etwa A-Weizen Standard.
Es zeigt sich, dass über alle 16 geprüften Sorten 2023 der Ertrag von 109 dt/ha in der niedrigsten N-Stufe auf 113 dt/ha in der höchsten N-Stufe anstieg. Der Rohproteingehalt stieg von 11,4% in der niedrigsten Stufe auf 13,0% in der höchsten Stufe. Interessanterweise hat sich die N-Intensitätsstufe nicht auf den im Boden nach der Ernte verbleibenden Stickstoff ausgewirkt, da die Nmin Werte nahezu identisch waren:
Die Ergebnisse der bayerischen amtlichen Versuche bestätigen andere Ergebnisse, bei denen kein messbarer Effekt für den Gewässerschutz durch die Rotgebietsauflage von -20% festgestellt wurden.
So bestätigt diese Annahme auch eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium in der Zeitschrift Agrarpolitik und Landwirtschaft publizierter Artikel zur Stickstoffdüngung in Winterraps und Winterweizen von Prof. Dr. Hennig Kage (2). Laut diesem Artikel von Prof Kage sind die Vorgaben der aktuellen Düngeverordnung in Grünen Gebieten noch vertretbar.
Die Rotgebietsauflage -20% Düngung bringt jedoch für den Gewässerschutz keinen zusätzlichen Nutzen.
Prof. Kage zweifelt deshalb in seiner Publikation an der Verhältnismäßigkeit dieser und weiterer Auflagen.
Ebenso zeigte bereits eine 12-jährige Versuchsreihe der Hochschule Osnabrück im Zeitraum 1989-2000, dass „eine Reduktion der N-Düngung im Vergleich zur nach Sollwert ausgeführten Düngung nicht zu einer Reduktion des Nitrat-Auswaschungspotentials führt“
Dr. Auinger betont in diesem Zusammenhang, die juristische Aufarbeitung der Roten Gebiete ist noch nicht abgeschlossen. Allein aus Bayern liegen aktuell 4 Revisionsklagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dr. Auinger hofft deshalb, dass die von einigen Klägern vorgebrachten Zweifel zur Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der Rotgebietsauflagen im weiteren politischen Diskussionsverlauf Berücksichtigung finden.
Quellenverzeichnis:
(1) https://www.hortigate.de/Apps/WebObjects/ISIP.woa/vb/bericht?nr=98705
(2) https://doi.org/10.12767/buel.v100i1.415
(3) VDLUFA Schriftenreihe 72/2018
Quelle: Dr. Hans-Jürgen Auinger / IG
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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