Die Praxis siegt: Frostdüngung in Sachsen wieder möglich
Was jahrelang von Praktikern kritisiert wurde, ist jetzt Realität:
👉 Düngen auf angefrorenen, schneefreien Flächen ist in Sachsen wieder erlaubt – unter klaren Bedingungen.
👉 Im Beitrag:
Warum das wichtig ist?
✔ weniger Bodenverdichtung
✔ saubere Feldarbeit
✔ geringerer Dieselverbrauch
✔ mehr Umwelt- und Bodenschutz durch Praxisnähe
Ein starkes Signal: Fachliche Argumente können Politik bewegen.
Jetzt braucht es den nächsten Schritt – ein Düngegesetz mit realistischen roten Gebieten.
Landwirte in Sachsen können aufatmen:
Das bisherige Verbot der sogenannten Frostdüngung wurde aufgehoben. Künftig ist das Düngen auf angefrorenen Böden wieder zulässig – unter klaren Bedingungen: Die Flächen müssen schneefrei, nicht wassergesättigt sein und im Tagesverlauf auftauen.
Was ist Frostdüngung – und warum ist sie so wichtig?
Unter Frostdüngung versteht man die Ausbringung von Dünger in den frühen Morgen- oder Nachtstunden, wenn der Boden oberflächlich gefroren ist, sich tagsüber aber wieder öffnet. Diese bewährte Praxis bietet klare Vorteile:
bessere Befahrbarkeit der Flächen deutlich weniger Bodenverdichtungen geringere Verschmutzung von Straßen und Wegen effizientere Nutzung von Nährstoffen weniger Kraftstoffverbrauch und Emissionen
Das frühere pauschale Verbot hatte in der Praxis häufig gegenteilige Effekte: verdichtete Böden, Schäden an Infrastruktur und höhere Umweltbelastungen.
Information des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
Der Vollzug der zusätzlichen abweichenden düngerechtlichen Anforderungen nach § 13a Absatz 2 DüV sowie § 2 SächsDüReVO in den sächsischen Nitratgebieten (»Rote Gebiete«) ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die zusätzlichen Vorgaben werden bis auf weiteres nicht kontrolliert und sanktioniert.
Ein Boden, der am Morgen durch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt tragfähig ist und im Tagesverlauf vollständig auftaut und aufnahmefähig wird, fällt nicht unter den Begriff »gefrorener Boden« im Sinne des §5 Absatz 1 DüV.
Langer Einsatz für eine sachgerechte Lösung
Der Verband Land schafft Verbindung Sachsen hatte das Frostdüngungs-Verbot über Jahre kritisiert und auf die realen Folgen für Betriebe, Böden und Umwelt hingewiesen.
„Gesetze können auch schädlich sein, wenn der Gesetzgeber die Zusammenhänge nicht kennt“, sagt Georg Stiegler, Vorsitzender von LSV Sachsen.
Ein wichtiger Wendepunkt war der Besuch von Michael Kretschmer im Jahr 2022 auf dem Schicketanzhof. Es folgten intensive Gespräche in den Ministerien – bis in den Januar 2026 hinein.
„Die Vernunft hat gewonnen. Praxisnahe Argumente und fachliche Expertise haben sich durchgesetzt.“
Nächster Schritt: Düngegesetz und rote Gebiete
Mit der Entscheidung zur Frostdüngung ist die agrarpolitische Arbeit nicht beendet. Nun rückt die Überarbeitung des Düngegesetzes in den Fokus – insbesondere die roten Gebiete.
Aus Sicht des LSV müssen diese:
verursachergerecht ausgewiesen werden reale Belastungen vor Ort widerspiegeln auf belastbaren Messdaten beruhen
„Wir brauchen ein Düngegesetz, das Umwelt- und Gewässerschutz mit einer wirtschaftlich tragfähigen Landwirtschaft verbindet“, erklärt Robert Erdmann, Pressesprecher des Verbandes.
Quelle: LSV Sachsen
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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