Anlässlich der Vorlage eines neuen EU-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“ zum Klimaschutz erklärt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes:

„Damit die hiesige Landwirtschaft mit ihren hohen EU-Standards im Markt bestehen kann, ist ein Klimaschutz-Grenzausgleich auch für Agrarimporte notwendig. Die EU muss ein geeignetes Verfahren einführen, um eine Abwanderung der landwirtschaftlichen Erzeugung aus der EU, einen sogenannten Leakage-Effekt, zu verhindern. Die geplante Einbeziehung von Stickstoffdünger in den CO2-Grenzausgleich bedeutet voraussichtlich höhere Preise für Düngemittel in der EU im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern.

Ein besserer Schutz der heimischen Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb ist nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Zugleich sollten neue handelspolitische Konflikte und ein damit verbundenes Absatzrisiko für europäische Agrarprodukte und Lebensmittel vermieden werden.“

Hintergrund:
Im „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission ist ein Vorschlag zu einem CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für 5 energieintensive Produkte enthalten, unter anderem für Stickstoffdünger.

Hierbei müssen für Importe dieser Produkte Zertifikate zum jeweiligen Preis des Treibhausgasemissions-Handels erworben werden (derzeit ca. 50 Euro/t CO2). Die Düngemittelherstellung innerhalb der EU unterliegt bereits dem Emissionshandel.

Der CBAM soll verhindern, dass die Stickstoffdüngerproduktion ins EU-Ausland abwandert und damit ein sogenanntes Carbon Leakage stattfindet.

Düngung mit Wirtschaftsdüngern (vor allem Gülle, Gärrest und Mist) und mit Mineraldüngern ist für den Pflanzenbau und damit für die Lebensmittelerzeugung unverzichtbar. Die deutsche Landwirtschaft hat 2020 ca. 1,37 Millionen Tonnen mineralischen Stickstoffdünger verwendet. Derzeit werden etwa 20 bis 30 Prozent des Verbrauches importiert. Je nach Marktreaktion und Energieintensität der Produktion sind merkliche Preissteigerungen für Stickstoffdünger zu erwarten.

Quelle: DBV

Bildquelle: ML-Archiv


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