Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen MERCOSUR-Staatenbund wurde am 06. Dezember 2024 unterzeichnet. Grundsätzlich soll das Abkommen die Zölle auf Handelsgüter abbauen, den Marktzugang sowie die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Daneben verpflichten sich die Länder zur Einhaltung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitsaspekte, was die Bayerische Jungbauernschaft (BJB) auch prinzipiell begrüßt.
Für die europäische Landwirtschaft erwartet die Bayerische Jungbauernschaft jedoch negative Auswirkungen. So gefährden die zollfreien Importe wie beispielsweise von Zucker (Zoll bisher 98 Euro / t Zucker) die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerrübenanbauer, denn in den MERCOSUR-Staaten können Agrarprodukte aufgrund der deutlich niedrigeren sozialen und ökologischen Standards kostengünstiger hergestellt werden.
Die etablierten Produktionsstandards in der EU haben ein hohes Schutzbedürfnis, um die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Produktion und damit das Einkommen der bäuerlichen Landwirtschaft gewährleisten zu können. Besonders hervorzuheben sind dabei sensible Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch. Die deutsche Landwirtschaft darf durch das neue MERCOSUR-Abkommen nicht in einen unfairen Wettbewerb gedrängt werden. Es darf nicht sein, dass europäische Standards der hiesigen Landwirtschaft zulasten des MERCOSUR- Abkommens ausgehebelt werden.
Die Bayerische Jungbauernschaft fordert deswegen eine strikte Einhaltung der vereinbarten Importquoten auf europäischer Ebene. Außerdem bedarf es einer turnusmäßigen Verifizierung der Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen in der EU durch den Abbau der Importzölle mit einem Anpassungsmechanismus.
Darüber hinaus fehlen im MERCOSUR-Abkommen konkrete Instrumente zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere verbindliche Vorgaben bei Entwaldung und Pestizideinsatz. Dies hängt auch mit fehlenden Maßnahmen zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens zusammen. Die forstwirtschaftlichen Kennzahlen der Betriebe in Europa und Südamerika sind sehr unterschiedlich und können hinsichtlich Anbaubedingungen und Absatz nicht miteinander verglichen werden; ein offener Markt sollte so bestimmt werden, dass bestehende Marktstrukturen in der EU und in Südamerika erhalten bleiben.
Für die Einhaltung der im Abkommen vereinbarten Nachhaltigkeitsziele sind daher detaillierte Vorgaben mit einem Kontroll- und Sanktionsmechanismus notwendig. Dies umfasst auch die Kontrolle der Lebensmittelproduktion in den MERCOSUR-Staaten. Für den europäischen Verbraucher muss Sicherheit für die vorgegebenen Produktionsstandards gegeben und die Herkunft der Produkte deutlich gekennzeichnet sein, dies liegt auch im besonderen Interesse des Verbrauchers.
Insgesamt betrachtet muss die EU die Produktqualität der importierten Waren sicherstellen und notwendige Maßnahmen einleiten, um die europäische Landwirtschaft vor negativen Auswirkungen zu schützen. Höhere Export der europäischen Industrie dürfen diese Ziele nicht konterkarieren.
Quelle: Bayerische Jungbauernschaft e.V.
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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