„Von oben verordnet“: FREIE BAUERN kritisieren EU-Naturverordnung
Unter dem Slogan „Zurück zur Natur“ ist im Jahr 2024 die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) in Kraft getreten. Ziel ist u. a., bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und MeeresflächenWiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Die FREIEN BAUERN sehen hierin erhebliche Risiken für bäuerliche Familienbetriebe und fordern eine grundlegende Neujustierung.
👉 Im Beitrag:
Alfons-Josef Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN: „Die NRL wurde uns von der EU aufoktroyiert und geht an der Praxis auf den Höfen vorbei. Diffuse Vorgaben erzeugen Rechtsunsicherheit, wirtschaftlichen Druck und Bürokratie – und die Betroffenen werden erst in der Umsetzung überhaupt einbezogen.“
Die Verordnung verlangt u. a. Renaturierungen von Fließgewässern sowie Maßnahmen in Wald-Ökosystemen. In diesem Kontext wird auf das EU-Ziel von drei Milliarden zusätzlich gepflanzten Bäumen bis 2030 verwiesen. Aus Sicht der FREIEN BAUERN bleiben Flächenverfügbarkeit und Finanzierung jedoch offen. „Wenn die Politik großflächige Eingriffe wie Tagebaue, Bodenversiegelung oder infrastrukturelle Verluste natürlicher Rückzugsräume nicht adressiert, ist es falsch, den Schwerpunkt einseitig bei Land- und Forstwirtschaft zu suchen“, so Wolff.
Länderinitiative: Aufhebung gefordert
Auch aus den Ländern kommt Kritik: Sachsen-Anhalts Ressortminister Sven Schulze initiierte im Juni 2025 einen Länder-Appell der unionsgeführten Agrarressorts an die EU-Kommission. In einem Schreiben an die Kommissare Christophe Hansen, Costas Kadis und Jessika Roswall wird die vollständige Aufhebung der NRL in der nächsten Omnibus-Verordnung gefordert.
Wolff: „Maßnahmen von oben ohne Rücksicht auf die Realität der Betriebe schaffen Widerstand und untergraben Vertrauen in die EU. Wir brauchen praxistaugliche Ziele, verlässliche Finanzierung und verbindliche Beteiligung der Betroffenen.“
Forderungen der FREIEN BAUERN
- Aufhebung der NRL in der nächsten Omnibus-Verordnung und Neuverhandlung praxisnaher Ziele.
- Verbindliche Beteiligung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei Planung und Umsetzung.
- Priorisierung großer Eingriffe (Versiegelung, Tagebau, naturfressende Infrastruktur) vor Auflagen für Familienbetriebe.
- Klare Finanzierung statt unbelegter Pflanz- und Flächenziele.
- Bürokratieabbau und Rechtssicherheit für Betriebe.
Hintergrund
Die NRL ist Teil des EU-Green-Deal/Biodiversitätsrahmens. Sie setzt u. a. Ziele zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme, zur Verbesserung von Wald-Biodiversität und zur Renaturierung von Flüssen. Begleitend steht auf EU-Ebene das Ziel, 3 Mrd. zusätzliche Bäume bis 2030 zu pflanzen. Nationale Ressorts und Verbände kritisieren Umsetzbarkeit, Zielklarheit und Finanzierung.
Faktenkasten (mit Quellen)
- 20 %-Ziel bis 2030 (EU-weit) und langfristige Wiederherstellung aller sanierungsbedürftigen Ökosysteme bis 2050: bestätigt durch EP/Kommission. Europäisches Parlament+1
- Inkrafttreten 2024 und Einordnung als Meilenstein in DE-Behördenkommunikation. BUND
- 3 Mrd. zusätzliche Bäume bis 2030: EU-Biodiversitätsstrategie/Kommission; Verweis im deutschen BMUV-FAQ zur NRL-Umsetzung. Environment+1
- Länder-Appell (17.06.2025) von unionsgeführten Agrarressorts, initiiert von Sven Schulze; Forderung nach Aufhebung der NRL.
Quelle: Freie Bauern
Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv
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