IG gesunde Gülle – Es reicht: GLAUBHAFTMACHUNG (im Sinne §294 Strafprozessordnung):
Leider werden die Bedenken der Praktiker weiter ignoriert. Um einer möglichen Ordnungswidrigkeit im Fall eines Verstoßes bei der Gülleausbringung zuvor…
Leider werden die Bedenken der Praktiker weiter ignoriert. Um einer möglichen Ordnungswidrigkeit im Fall eines Verstoßes bei der Gülleausbringung zuvor…