Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 26. Juni 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Crawler zur Bekämpfung einkeimblättriger Unkräuter im Raps, weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Carbetamid durch Zeitablauf endete.

Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 26. Dezember 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 26. Dezember 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr: 2021
Datum: 25.06.2021

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv


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