Energie ist für die Landwirtschaft unverzichtbar: Kühe melken, füttern, Ställe warmhalten – viele Prozesse sind automatisiert und digitalisiert; ohne Strom läuft da nichts. „Tierhaltende Landwirte haben fast alle Notstromaggregate auf ihren Höfen, so dass sie im Fall eines Blackouts autark wären“, erläutert Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr im Gespräch mit dem Landvolk-Pressedienst. „Viele Betriebe investieren seit Beginn der kostentreibenden Energiekrise zudem vermehrt in Technologien, die es ermöglichen sich unabhängig von Stromausfällen zu machen. Das ist ein bisschen wie in einem Stellwerk, denn die Versorgung der uns anvertrauten Tiere muss jederzeit gewährleistet sein.“

Löhr, der selbst eine Hähnchenmast im Landkreis Wolfenbüttel betreibt, weist auf das Problem der „Dunkelflaute“ hin: Gemeint ist damit ein längerer Zeitraum, in dem die Sonne wenig oder kaum scheint und zugleich wenig oder gar kein Wind weht. Das hat Auswirkungen auf die Energiegewinnung, weil der Stromertrag von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen durch solche Ausfälle stark absinkt. Der Landwirt ruft seine Berufskolleginnen und -kollegen deshalb auf, sich mit der Thematik „Blackout“ zu befassen und vorzusorgen, betont aber auch: „Wir wollen nicht ins Panikorchester einstimmen, aber sich zu informieren und gegebenenfalls zu handeln, kann in der aktuellen Lage sinnvoll sein.“

Konkrete Handlungsempfehlungen für Landwirtinnen und Landwirte sowie Veterinärämter und Katastrophenschutzbehörden hat jetzt die Stiftung der Tierärztlichen Hochschule Hannover vorgelegt. Betrieben können anhand der Empfehlungen eigenständig Notfallkonzepte erstellen. Dazu sollten zunächst alle auf dem Betrieb vorhandenen Prozesse analysiert werden, heißt es in der Broschüre. Anschließend werden mit Hilfe der Fragen aus den Handlungsempfehlungen Lösungen für die Prozessausfälle erarbeitet und in Notfallkonzepten niedergeschrieben. Neben eventuellen Anschaffungen, wie einem Notstromaggregat oder einer Einspeisesteckdose, entstehen so passgenaue Lösungen, auf die im Notfall zurückgegriffen werden kann. Es sei wichtig, die Notfallpläne regelmäßig zu aktualisieren, und auch Bereiche wie die Kadaverbeseitigung oder eventuell fehlende Schlachtkapazitäten in Betracht zu ziehen. Diese Maßnahmen gehen über die Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hinaus, nach der Vorkehrungen zum Beispiel gegen einen Ausfall der Stalltechnik getroffen werden müssen, um Gefahren für die Tiere zu vermeiden. 

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Bildquelle: Landvolk Niedersachsen / ML-Archiv


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