Zu den Presseverlautbarungen, die Kommission wolle verpflichtende Umweltauflagen der Agrarzahlungen ab 2023 weiter lockern, erklärt Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischem Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Seit etwa zwei Wochen geistert die Information durch die Medien, der Agrarkommissar habe beim letzten EU-Agrarrat verlauten lassen, die Auflagen zur verpflichtenden Fruchtfolge, sowie zur Einrichtung nicht produktiver Flächen zum Biodiversitätsschutz für das kommende Jahr auszusetzen. Grundlage soll eine so genannte Notfallermächtigung sein. Diese umginge allerdings das Europäische Parlament und damit den Ko-Gesetzgeber, der diese Regelungen mitverhandelt hat.

Ich fordere, zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Grünen Fraktion im Agrarausschuss sowie von S&D, RENEW und der Linken, die EU-Kommission auf, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Stabilisierung der Agrarsysteme durch die Förderung der Biodiversität ernst zu nehmen und den Willen des Ko-Gesetzgebers zu respektieren.

Wir Grüne sind der Ansicht, dass ein Aufweichen der Regelungen sowohl unnötig als auch fachlich kontraproduktiv wäre.

Angesichts des Kriegs in der Ukraine zeigten schon vor Wochen mehrere hundert Wissenschaftler auf, dass die Umsetzung der Farm-to-Fork Strategie wesentlich ist, um unsere Agrarsysteme im Hinblick auf Klima- und Biodiversitätskrise zu stärken. Die Wissenschaftler verweisen außerdem darauf, dass eine Reduktion der Biokraftstoffe und weniger Getreide im Trog mehr für die Ernährungssicherheit bringt.

Das bisherige Vorgehen der Kommission, nämlich energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ohne jegliche Auflagen zu unterstützen, löst unser Problem in Europa jedenfalls nicht.
Ein einseitiges Aufknüpfen politischer Einigungen zur Agrarpolitik wäre ein fatales Zeichen. Politische Einigungen sind dann das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben stehen.“

Quelle: Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament – Martin Häusling

Bildquelle: ML-Archiv


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